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Ausfertigung seines Bündnisses mit dem Herzog hat sich nicht erhalten;wir sind auf zwei Entwürfe angewiesen, deren genaue Entstehungszeitwir nicht kennen, und die — in einzelnen Punkten untereinander selbstverschieden — noch wesentliche Änderungen erfahren haben können,die aber- doch über Ziel und Inhalt des schliesslichen Vertrages unseinigermassen belehren 209 ). Der anscheinend jüngere besagt folgendes.Erzbischof Ruprecht verbündet sich gegen sein Domkapitel mit demHerzog von Burgund, der ihm auf eigene Kosten Kriegshülfe leisten,Boppard, Andernach, Bonn, Zons, Hülchrath, Neuss, Ürdingen undandere Plätze unterwerfen und des Stiftes Schirmherr sein soll. Dafürsoll Karl 200000 Gulden erhalten; bis zu deren völligem Abtrag auseiner nach .Wiedererwerbung des Stiftes aufzulegenden jährlichen Steuer,von der der Herzog jedesmal die Hälfte erheben wird, soll dieser dieSchlüsser und Städte Ürdingen, Brilon und Volkmarsen 210 ) in Besitzhalten. Zur Ausübung des Schirmes soll er lebenslänglich in allen Schlössernund Städten des Erzstifts Einlass haben; die Amtleute und Kellner sollenihm Gehorsam schwören. Die Stadt Köln, deren natürlicher und Ge-walt-Herr der Erzbischof ist, die aber seinem nächsten Vorgänger undihm selbst Obrigkeit, Gericht und Herrlichkeit genommen, die Wider-sacher mit Lebensmitteln, Geld, Geschütz und anderem unterstützt undSchädigung der Anhänger Ruprechts geduldet hat, soll.vom Herzog zuUnterwerfung, Schadenersatz.und Huldigung gebracht werden. Hierfürsoll er die Hälfte der Busse 211 ) erhalten. Bestätigung des Vertragesdurch Papst und Kaiser mag der Herzog auf eigene Kosten suchen.
von Flertzem treu gedient und solle ihm noch weiter dienen; er gewährtFriedrich ein Manngeld, wogegen dieser Ruprechts Sache am Hof von Bur-gund und sonst fördern soll; Köln. Stadtarch., Papier-Urk.
209 ) Düsseid. Staatsarch. Der anscheinend jüngere Entwurf gedr. Lacom-blet IV S. 468 Nr. 875 mit '1474 vor März 27', was sich auf einen BriefRuprechts an Karl vom 27. März 1474 bezieht, in dem jedoch nicht vonihrem Bündnis, sondern von erfolgter Verkündung des Diedenhofener Er-lasses die Rede ist. '1474 unmittelbar vor März 27' S. 470 Anm. 1 istjedenfalls unrichtig. In einer Reihe neuerer Bücher wird aber gar die Da-tierung Lacomblets sinnlos dahin entstellt, am 27. März 1474 selbst sei dasBündnis abgeschlossen worden. — Der andere Entwurf, erwähnt LacombletS. 470 Anm. 1, in Auszug Compte rendu der Brüsseler Commission Reihe IIIBd. 12 S. 152 f. Anm. Er trägt die Aufschrift 'Conditiones, mediantibus quibusCarolus Burgundus promittit Ruperte archiepiscopo Coloniensi protectionem';darunter 'Deus avertat omne'.
2I °) Im anderen Entwurf: Ürdingen und Andernach.
2U ) Im anderen Entwurf: den Mitbesitz der erzbischüfüchen Gerechtsame.
Diemar, Entstellung d. d. Reichskriegos. 4