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glaubte er dann geschehen 19 °) durch die Bestimmungen, die er am12. Januar im Franziskauerkloster zu Köln durch den Bischof vonEichstädt im Beisein der Kurfürsten von Mainz und Trier und ver-schiedener Grafen und Herren mit dem Legaten vereinbarte, als einebeiden Parteien aufzulegende Vorschrift 1S1 ). Die hier festgesetztenPunkte waren für den Erzbischof gar nicht ungünstig. Dass er in denBesitz der Bonner Zollstätte gesetzt werden sollte, konnte ihm freilichwenig nützen, da die Einkünfte des Zolles — dessen Erhebung in Linzübrigens gar nicht erwähnt wurde — den rechtlichen Besitzern gewahrtbleiben sollten. Aber der Erzbischof sollte weiter das Schloss Poppels-dorf wiederbekommen, nur dass er die Bonner und andere von dortaus nicht belästige l9i ). Auch der Kölner Hof in der Trankgasso solltedem Erzbischof wieder eingeräumt werden. Landgraf Hermann solltesogar seinen Hauptmaunschaftstitel verlieren. Alle Fehden zwischen denParteien sollten dann beendet, die Gefangenen auf beiden Seiten frei, alleBrandschatzungen und andere Geld versprechen hinfällig sein. Hie vierStädte aber — Neuss, Bonn, Andernach, Ahrweiler — sollten in dieHand der Legaten gestellt werden, bis zu endgültiger gütlicher oderrechtlicher Scheidung. Bis dahin sollte keiner dem anderen etwas zuLeide thun, der Legat sollte das noch durch besondere Mandate ein-schärfen und im Notfall den Kaiser als den Vogt der Kirche zuHülfe rufen.
In einer Versammlung aller Stände des Stifts wurden die Punkteöffentlich verkündigt. Man forderte ihr Annahme von beiden Parteien,da sie beiden gemäss und leidlich seien. Vor allem aber, so erklärteder Erzbischof von Mainz, fordere man Frieden bis zu gütlichem oderrechtlichem Austrag. Wer darauf nicht eingehe, gegen den werdeKaiser und Legat, jeder aus seiner Macht, einschreiten und dem ge-horsamen Teil Hülfe leisten, mit Heranziehung verwandter und benach-barter Reichsstände. In der That ergingen alsbald Mandate au denHerzog von Jülich-Berg und andere P'ürsten, au Grafen, Herren und
10 °) Siehe seinen Brief an Albrecht von Brandenburg Jan. 12 Köln,gedr. Fontes 46 S. 253 mit 'Jan. 5', verz. Priehatsch I S. 611 mit dem rich-tigen Datum.
m ) Köln. Stadtarch., Copia cuiusdam cedule u. s. w., Burgund. Briefb.BI. 19; der 'tenor cedule' (Ut gwerre graves u. s. w.) auch Bl. 23v, eingereihtim Mandat des Legaten von Apr. 3.
m ) Das Poppelsdorfer Archiv sollte unter gewissen Beschränkungenbeiden Parteien benutzbar sein.