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vorigen. Tage abtreten. Man kam sich aber dennoch keinen Schrittnäher. Kuprechts Räte blieben dabei, dass man zuerst der Städte Aut-wort hören und sich weiter wegen der Steuer einigen solle, dann werdeder Erzbischof sich auf die an ihn gerichteten Forderungen äussern.Das Kapitel aber wollte nichts von Steuer hören, bevor nicht Zons her-ausgegeben und das Verbot abgethan sei. Am 12. Dezember 1471Hess der Erzbischof seine endgültige Meinung schriftlich übergeben. Erverlangte vor allem anderen eine kräftige Steuer; mit der sollten zunächstdie noch versetzten Schlösser, Städte, Zölle, Renten und Gülten wiederzum Stift gebracht werden; aus den Einkünften des Wiedergewonnenensollten dann seine und des Stiftes Schulden bezahlt werden. Wenn erder Steuer versichert sei, wolle er zur Stunde das Verbot abthuu (dochfand man im Wortlaut schon dieser Zusage ein Bedenken), die Forde-rung wegen Zons aber wolle er entweder mit Zons selbst oder mitbarem Geld aus der Steuer befriedigen (das hiess doch, er dachte denPlatz überhaupt nicht auszuliefern). Danach konnte sich Ruprecht überdie Antwort nicht wundern, die das Kapitel nach reiflichem Überlegenam 17. Dezember gab. Man schlug die Steuer nunmehr rundweg ab,wobei eine Äusserung gefallen sein soll, man liege nicht zu Poppelsdorfim Turm. Darauf sandte das Kapitel am 18. Dezember öffentlicheKlagebriefe gegen Ruprecht aus uud veranstaltete am 19. Dezember imalten Kapitelbaus eine grosse Versammlung. Äbte, Pröpste, Dechauten,Prioren, Guardiaue, alle Prälaten, geistliche und weltliche Pfaffheit derStadt Köln, Bürgermeister und Ratsfreuude derselben, auch die Gläubiger,waren dabei mitauwesend. Hier wurden die Gelübde, Eide und ver-siegelten Briefe verlesen, die Ruprecht gebrochen habe, die Rechts-widrigkeiten und Eingriffe in die Freiheiten des Kapitels und der Ständeaufgezählt, die er begangen habe. In wie vielen Punkten war alleinder Erblandesvertrag übertreten!
Pfalzgraf Friedrich verkannte die'Berechtigung der schweren Vor-würfe nicht, die in Klagebriefen des Kapitels an ihn wie an die Bischöfevon Worms und Speyer und die Domkapitel von Speyer und Strassburgden Erzbischof trafen. Er verlangte von seinem Bruder, dass er dieKlagen erwäge und zu Herzen nehme. Ruprecht, der schon gleich nachder Besetzung von Zons ein Rechtfertigungsschreiben an Friedrich ge-richtet hatte 41 ), verteidigte sich am 18. Januar 1472 sehr ausführlich 42 ).
41 ) Siehe die vorige Anm.
42 ) Siehe oben S. 7 Anm. 20. — Ein im llauptteil fast völlig gleichesSchreiben erging an Köln 1472 Febr. 19 Bonn, Köln. Stadtarch.