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Die Entstehung des deutschen Reichskrieges gegen Herzog Karl den Kühnen von Burgund
Entstehung
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wiederum zu Bonn, sagten Kapitel, Edelmann und Ritterschaft eineBundschatziing schriftlieh zu. Mit den Städten dagegen musste, ob-gleich sie Vertreter auf dem Tage hatten, einzeln verhandelt werden.Da das keinen Erfolg brachte, wurde ein dritter Landtag ohne die Städteangesetzt. Hier aber wurde dem Erzbischof erklärt, man wolle aller-dings die Bundschatzung bewilligen, und zwar zunächst auf ein Jahr,nicht gleich auf zwei, jedoch nur dann, wenn auch die Städte sie be-willigten. Man wolle, erklärte man offen, von dem dritten Stand sichnicht trennen. Die Landeseinung machte sich geltend. Der Erzbischofsollte einen vierten Landtag zu Köln vornehmen und auch die Städtedazu bescheiden. Er schlug das ab und that nun plötzlich den be-denklichen Schritt, sich des Schlosses und der Stadt Zons und des dor-tigen Zolles, wichtiger Besitzstücke des Domkapitels, zu bemächtigen,um auf dieses, wie er ihm selbst alsbald am 5. Oktober 1471 mit-teilte 40 ), einen Druck auszuüben und es zu Bewilligung einer Steuergefügiger zu machen. Es war ein weiteres Zwangsmittel zu dem schonvorher ausgegangenen gemeinen Verbot', einem Befehl an die erzbischöf-lichen Beamten, in ihren Gebieten alle Einkünfte des Kapitels und derStände zu beschlagnahmen. Der vierte Landtag fand dann doch mitZustimmung der erzbischöflichen Räte zu Köln im Kapitelhause statt.Von neuem wurden gewisse Bewilligungen verabredet, aber natürlichgegen Abstellung der Gewaltmassregelu Ruprechts. Er sollte hierübereine Verschreibung ausstellen und Friedrich von der Pfalz sollte diese mitbe-siegeln. Die Städte zeigten sich jetzt bis auf wenige bereitwillig, auchder Erzbischof Hess sich entgegenkommend vernehmen. Es wurde einfünfter Landtag nach Köln anberaumt, auf dem die Städte sich weitererklären, Ruprechts Räte aber Bescheid geben sollten auf die beiden For-derungen der Herausgabe von Zons und der Abstellung des gemeinenVerbotes. Diesem Kölner Tag nun warf der Erzbischof mehrere Un-regelmässigkeiten vor. Nahm er dem Kapitel schon übel, dass es fürden Tag seine gewöhnliche Kapitelstatt verrückte und sich an andererStelle im Domstift versammelte, so fühlte er vor allem sich dadurchbeschwert, dass man die Pfaffschaft und den Rat der Stadt Köln hin-zuzog , selbst die städtischen Gläubiger des Stifts, mit denen dochdas Kapitel ebenso wie der Erzbischof zu Rom im Streit liege. AufVerlangen der erzbischörlichen Räte mussten alle Mchtteilnehmer der

40 ) Auszug bei Ennen, Gesch. von Köln III S. 474; ich habe das Stücknicht gefunden. An demselben Tage schrieb Ruprecht an seinen Bruder,erwähnt im Schreiben von 1472 Jan. 18 S. 110.