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Die Entstehung des deutschen Reichskrieges gegen Herzog Karl den Kühnen von Burgund
Entstehung
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Wahl des neuen Herrn, auch mit Ritterschaft, Städten und gemeinerLandschaft des kölnischen Herzogtums Westfalen ab 7 ). In den meistenHauptpunkten stimmt sie überein mit der rheinischen, doch hat sie aucheine Reihe ihr eigentümlicher Bestimmungen, wogegen von den Punktender rheinischen Urkunde, auch den oben genannten, eine Anzahl fehltoder anders gefasst ist. Erwähnt sei nur, dass von jenen besondereneidlichen Verpflichtungen, die der zu "Wählende gegenüber dem Kapitelübernehmen sollte, nicht die Rede ist. Gerade diese Verpflichtungenaber haben nachher eine verhängnissvolle Rolle gespielt.

Worin bestanden sie? Wir besitzen eine Urkunde vom 19. März 8 ),in der die Kapitulare 15 Edelkanoniker und 7 Priesterkanoniker unter sich ausmachen, dass zur Tilgung der unter Erzbischof Diet-rich übernommenen schweren Schuldenlast der künftige Erzbischof demKapitel den ganzen Zoll und das Amt Zons, den halben Zoll zu Kai-serswerth und den dritten Teil einer etwa einkommenden allgemeinenStiftssteuer überweisen müsse. Damit war es aber bei weitem nichtallein gethan. Man erstaunt, wenn man alle die Punkte liest, die das'Kapitel dem neuen Erzbischof als vor seiner Wahl beschlossen hat vor-lesen lassen, und die er unverbrüchlich zu halten, nach seiner päpst-lichen Bestätigung von neuem zu beschwören, auch sie soweit dasKapitel es wünsche vom Papst bestätigen zu lassen in der Thateidlich gelobt hat 9 ). Da bildet die Bewilligung obigen Vertrages nureinen Punkt unter vielen, die in ihrer Gesamtheit dem Erzbischof kaumnoch die geringste Bewegungsfreiheit übrig Hessen, dem Kapitel aberdie weitgehendsten Befugnisse und Vergünstigungen gewährten. Manmöchte bezweifeln, ob eine solche Übertragung aller Machtmittel aufdas Kapitel von vorn herein im Sinne aller Mitglieder der Erblandes-

7 ) Die bei Seibertz, Urkb. zur Gesch. des Herzogth. Westfalen IIIS. 132 Nr. 969 gedruckte Urkunde vom 10. Juni 1463 hat in Wahrheit fol-genden Inhalt: 1) Ruprecht bestätigt für Westfalen 2 Privilegien und die vorseiner Wahl geschlossene 'Ordinancie'; 2) das Kölner Kapitel giebt dazuseinen Willen; 4) Ritterschaft und Städte (je 6 Siegler) bezeugen, jene Or-dinancie mit dem Kapitel gemacht zu haben; 4) die Punkte der Ordinanciewerden aufgezählt. Datum und völliger Wortlaut der Ordinancie sind meinesWissens nicht bekannt.

8 ) Gedr. Lacomblet IV S. 395 Nr. 324, mit 'März 26' (von anderenwiederholt), an welchem Tage doch nur einer der Aussteller nachträglichbeitrat.

9 ) Notarielles Instrument 1463 März 31 Köln, gedr. Archiv für dieGesch. des Vaterlandes I (Bonn 1785) S. 91.