Druckschrift 
4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
1008
Einzelbild herunterladen
 

1008 August 1548,

die von Consta»; sich rühmten, sie werden von den Eidgenossen Unterstützung erhalten, so habe der Kais^doch solches nicht geglaubt, ebensowenig, daß die ungehorsamen Reichsständc sich ihrer annehmen wcrd^»-Solches wäre auch Wider Recht und die gute Freundschaft, ans die gestützt der Kaiser verlange, daß »»denen von Constanz keinerlei Hülfe gewähre. Es werde gesagt, des Kaisers Sohn werde in Kurzem »»großem Kriegsvolk aus Spanien kommen und allerlei Krieg beginnen. An dem sei gar nichts; er br>».^nur soviel Volk als zur Bemannung der Schiffe erforderlich sei und habe keine tausend Spanier bei llVersicherung fernerer Freundschaft und Güte. K.A.Vasci: Abschiede »nd

Zu Ic. 1) 1548, 17. August, Baden. Die Gesandten von Zürich an die geheimen Räthe zu Zuu .Gestern haben sie vor gemeinen Boten nichts vornehmen können, weil einige derselben zu spät an der ^erschienen seien. Dagegen haben sie mit den Boten von Bern, Glarus und Schaffhausen (Basel sts »noch nicht da gewesen) wegen derer von Constanz geredet und sie gebeten, allen Fleiß anzuwenden, das, ^zu einem guten Frieden kommen. Die benannten drei Orte hätten dann hiefür allen guten Willen erDann habe ein Bote von Constanz ihnen („uns") angezeigt, die Räthe dort verlangen dringend, daß >1^von gemeinen Eidgenossen geschrieben werde, man wolle für sie bei dem Kaiser einen guten Frieden zusuchen. Dieses verlangen sie wegen ihrer Gemeinde; diese sei sehr unwillig und es stehe zu besorge»,das angedeutete Mittel nicht zur Hand genommen werde, werde die Gemeinde sich um einen Frieden beiverwie der ausfallen möchte, sei zu ermessen, u. s. w. St. A. Zürich: ».

2) 1548, 19. August. Basel an seinen Gesandten zu Baden. Die der Hauptsache nach inVerhältnisses von Constanz erlassene Missive von diesem Datum schließt mit der Bemerkung: ^"',.5,»dünke auch gut, wenn die Boten der vier Orte im Geheim zusammengehen und sich über die

würden, auch darüber, wie man einander helfen wolle, wenn ein oder das andere Ort mit demangefochten würde. Wäre es nöthig, die Angelegenheit vor die Obern zu bringen, so mögen sichüber einen Tag und die Malstatt verständigen, wodann man gemeinschaftlich rathschlagen wolle. ^

Ä. A. Basel I Abschiede W47 UN

3) 1548, 24. August. Bern au Basel. Sobald die Gesandten von Bern ab dein Tage zu Badengekehrt waren, haben sie ihren Obern angezeigt, was die Boten von Basel ihnen und den

Zürich und Schaffhausen auf dem genannten Tag in Betreff einer Taglcistung der vier Städte angchaben. Die Boten von Zürich, Bern und Schaffhausen haben sich dessen nicht beladen wollen, weil si^ ^falls ohne Auftrag seien. Zur Vermeidung ferner» Unwillens und Argwohns finde man nun w ).gut, besondere Tagleistungen der vier Städte zu halten, sondern halte für besser, wenn jede ^ ^

darüber rathschlage, wie sie sich im Falle der Anfechtung zu halten gedenke, und dann ihre Gesandt»den nächsten Tag beauftrage, diese Rathschläge, so heimlich als möglich, zusammenzutragen,auf Hintcrsichbringen sich weiter zu bereden.

Der angeführte Bericht des Basler Gesandten redet mit Bezug auf die Abordnung von GesandtThurgau als von den Boten der X Orte.

4) 1548, 27. August. Basel an Schaffhauscn. Uebcr den Inhalt des von Schaffhansc» 6^'"^Schreibens werde man sich berathen und sich diesfalls auf dem nächsten Tage der Gebühr nach ^dem letzten Tag haben sich die Boten von Basel mit denen von Schaffhausen besprochen und cross

man höre, wie es anderwärts init dem Interim gehalten werde, so sollten die vier Orte sichund sich berathen, wie sie sich im Falle der Roth halten wollen. Darüber habe Bern laut der be>

Copie geschrieben, worüber die von Schaffhausen sich berathen und für den folgenden Tag zu »»^^^ ^trag geben mögen; denn man bedürfe wahrlich guten Aufsehens. «. A. Basel: Misswenbuch

Zu I. 1548, 10. September. Basel an Uri. Auf dem letzten Tag zu Baden habe >»»" >1 lio-Gesandten von Basel mit Aminann Mansuet Zumbrunnen reden lassen in Betreff eines Jünglings mgenannt Kaspar Bumann (?), seines Handwerks ein Bäcker, dem von einigen Markgräflcrn, wie esganz unziemlicher Weise, eine erhebliche Leibesbeschädigung beigebracht worden sei. Die von Uri wer