August 1548. 1097
unseren .. ratsboten sovil underricht werden, daß ir Mt. ir ungnad gegen genannter statt Costanz gnedigklichfallen lassen und st) in versünung und gnaden ufnemen. Und Wiewol wir uns zu tt. k. Mt. als einemallergnedigsten und miltisten kcyser einichs abschlags nit versächen, so bitten wir doch um ir gnedig verschribenantwurt by disem allein darmnb gesandten Kotten" ...
St. A. Lucern i Abschiede U. S, k. 5SI—S. — St. A. Zürich: Abschiede 17, k. S6S. — Auch beim Berner und BaZlcr Abschied.
2) In der Achtserklärnng gegen Constanz, d. d. 6. August, weist der Kaiser als Grund dieser Maß-regel nicht direct auf die confessionellen Verhältnisse hin, sondern führt ans, wie er den Herzog JohannFriederich, gewesenen Kurfürsten von Sachsen, und Philipp, Landgrafen zu Hessen, in die Acht erklärt habe,die von Constanz aber nichts desto weniger diesen angehangen seien und daher die kaiserliche Majestät verletzt
haben. St. A. Luccrn: Abschiede U. S, c. 65«. — St. A. Zürich: A. Constanz. — St. A. Bern: Allgem. eidg. Abschiede NN, S. bis.
Zu v 12. „Uf die unruw und embörung, die sich der statt Constanz halb zutreit, ist an u. l. Frauenabend der Himmelfahrt (14. August) im 48 jar von einein Herr landvogt und den gcrichtsherren der land-schnft Thurgau jctzgcmclter landschaft und allen iren inlvonern zu gut geordnet und angesächcn" : 1. Weilalle Menschen in sündlichem Wesen sind, dadurch Gott erzürnen und von ihm Strafe zu gewärtigen habe»,sollen alle Gcrichtsherren den Priestern und Prädicanten in ihren Gerichten gebieten, an Sonn- und gebotenenFeiertagen, wenn sie Messe halten und predigen, das Volk zu ermahnen, von den Sünden abzustehen, derObrigkeit und ihre» Angestellten zu gehorchen, Gott um Verzeihung zu bitten und auch die Jugend hiczuanzuhalten. Priester und Prädicanten selbst sollen mil dein Gottesdienst fleißiger sein und den Leuten einbesseres Exempel geben als bisher. 2. Die Gerichtsherren sollen eine Mannschaftseintheilung („Uszug")formircn und zwar so: Zur ersten Wacht 600 Mann, die stets gerüstet sein sollen, auf die Forderung desLandvogts und seiner Miträthe auf den angewiesenen Plätzen zu erscheinen, damit von denselben Abtheilungennach Ermatingen, Steckborn oder wo es nöthig scheint, beordert werden können. In diese Wacht sind alleguten Schützen einzutheilen; diese haben sich mit Stein und Pulver gut zu versehen. Die zweite Wacht wirdaus 1000 Mann gebildet und zum dritten „Lauf" werden 2000 Mann bestimmt. 3. Daneben sollen dieGemeinden am See und einzelne daselbst wohnende Personen Tag und Nacht Wache halten und wenn siebemerken, daß der Feind anrücke, den Landvogt eiligst berichten. 4. Wenn die Eingethciltcn in den See-gemcindcn aufgeboten werden, sollen sie in ihrer Rüstung in oder bei ihren Dörfern Wache halten, als wärensie auf ihren Sammelplätzen, bis sie anderswohin berufen werden. 5. In jeder Gemeinde soll vorgesorgtwedcn, daß die Aufgebotenen Geld und etwas Mundvorrath auf die Sammelplätze mitbringen, in der Meinung,daß dieses für die Notdurft und nicht zum Ueberfluß oder zur Trunkenheit zu gebrauchen sei. 6. Die Eid-genossen sollen um 50 Doppelhaken, 10 starke Fagguneu und 4 Halbschlaugcn nebst zubchöriger Munitionund Leuten, die das Alles „vertigen" können, ersucht werden. Dieselben sind anzugehen, behufs Bedienungder Handbttchscn sogleich 2 Tonneu Pulver und 4 Ccntner Blei anherzuschicken. 7. Anbelangend die Spiel-lente soll man trachten, im Thurgau 8 „spill trummcn und pfpfen" aufzufinden: von denen soll der Haupt-mann eines für sich selbst haben. 8. Daneben soll man kundschaften, wo fremdes Kriegsvolk hinkomme undwohin es weiters ziehen wolle. 9. Die Gerichtsherrcn bitten die Eidgenossen („min Herren") für den Fall,daß der zweite Auszug aufgeboten würde (vorzusorgen), daß die Nachbarn und Umfassen ihnen zuzieheil möchte».
St. A. Lucer»: Actenband Nr. St. — Landesarchiv Schwyz: Abschiede (Copie). — K. A. Solothurn: Abschied Bd. SS.
Zll v 14. 1548, 18. August, Baden. Panizouus (an die eidgenössischen Gesandten). Der Kaiser habeihm befohlen, Folgendes anzuzeigen: Nachdem die von Constanz beharrlich auf ihrer Rebellion verblieben undalle dargebotenen milden Mittel abgeschlagen haben, so habe der Kaiser ihre Gesandten heimziehen und dieStadt in des Reiches Acht erklären lassen, welche Erklärung in Abschrift beifolge. Als dann hierauf einigeSpanier unweit von Constanz in ein Lager verordnet wurden, „habent inen dieselben von Constanz zubcschedigen, unrüwig zemachcn als st) es dann mit innemmung Petershusen und entlybung etlicher Constanzergethan, fürgcnommen." Dieser Anschlag sei nur wegen der angegebenen Ursache erfolgt und einzig gegen dieRebellen und Aechter gerichtet gewesen, Was sich schon daraus ergebe, daß das betreffende Kriegsvolk wederGeschütz oder Anderes, was zur Eroberung einer Stadt oder zum Krieg gehört, mit sich führte. Obwohl