72—Die Anhänglichkeit an die Kapelle und die An-dacht, sowie das Interesse Neersen's an der Erhaltungderselben war aber zu groß, um dieselbe für immereingehen zu lassen und sich bei jener strengen Maß-regel der französischen Provinzial=Regierung zu beru-higen. Daher wandte sich im Jahre 1814 der da-malige Pfarrer Winzen, der Bürgermeister Kother,der Kirchenvorstand mit circa sechszig Bürgern Neer-sen's an die Regierung mit der Bitte um Wiederer-öffnung der Kapelle, da sich die Flagellanten seitlanger Zeit nicht mehr eingefunden hätten und diegenannten Bittsteller sich anheischig machten, etwaigeStörungen und Excesse zu verhüten. Darauf wurdedenn im selbigen Jahre vom Appellationsrathe undprovisorischen Regierungskommissar W. Bene zu Cré-feld die Erlaubniß ertheilt, die Kapelle Bet=Jerusalemwieder zu öffnen und den Gottesdienst darin zu hal-ten. Der Pfarrer und Bürgermeister wurden ver-antwortlich gemacht für „alle etwaige Excesse und dieReligion entehrende Schwärmereien. Von da an wardwieder regelmäßig Gottesdienst in der Kapelle gehal-ten und die Andacht und die Wallfahrten zu derselbennahmen bald wieder in blühender Weise zu.Die französische Regierung hatte mit der Kapelleauch die zugehörigen Grundstücke in Besitz genommen.Nachdem man die Kapelle durch Kauf wiedererworbenhatte, wollte man auch die Rückgabe der Ländereienund Häuser von der Regierung erwirken, zumal daNapoleon bestimmt hatte, daß die geistlichen Güter,welche zu heiligen Messen und anderen Andachtengeſtiftet waren, ihrem heiligen Zwecke zurückgegebenwerden sollten. Der Kirchenvorstand von Neersenwandte sich zu dem Zwecke zuerst 1808 an die fran-zösische Regierung, aber ohne Erfolg, da diese denjenauen Nachweis aus Urkunden verlangte, daß diefraglichen Grundstücke zu bestimmten h. Messen oder
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