67.von Lefort gekauft hatte, und zwar wieder für dieselbeSumme von tausend Francs, wie im Akte angegebenist; auf dem Rande aber stand bemerkt, daß die wirk-liche Kaufssumme dreitausend Francs sei. Datumdes betreffenden Aktes: Viersen, 29. Germinal, l'anXII. de la Republ. fr., d. i. 1804.Der genannte Käufer Heinrich Beckers hat die Ka-pelle im Namen des Kirchenvorstandes gekauft, d. h.sie der Pfarrgemeinde Neersen für die Ankaufssummeüberlassen, und damit ist sie also wieder ihrem heili-gen Zwecke zurückgegeben worden. Der Ankauf der-selben geschah aber nach einer Erklärung des Kirchen-vorstandes von 1832 mit 3000 Francs, wie solchesdie Zeugen des Kaufaktes aussagen und die damali-gen Kirchenvorsteher attestiren und sämmtliche Rech-nungen ausweisen.Alsbald wurde nun der Gottesdienst in der Ka-pelle wieder eröffnet und durch die Pfarrgeistlichenvon Neersen abgehalten. Die Andacht in derselbenlebte wieder auf und Pilger und Prozessionen nahmenwieder zu. Als aber mehrmals einige Pilger vomNiederrhein Abends um die Kapelle zogen und sichöffentlich geißelten, dabei aber meist weniger erbaulich,als anstoßend sich benahmen, auch sonstige Störungenund Skandal daſelbſt ſtattfanden, ſah ſich die franzö-sische Regierung veranlaßt, die Kapelle zu schließenund jeden öffentlichen Gottesdienst daselbst zu ver-bieten. Das war freilich ein Radikalmittel, um et-waige Mißbräuche in der Kapelle zu verhüten. Da-mit war aber nicht bloß der Mißbrauch, sondern auchdie Andacht und der fromme Besuch der Kapelle un-möglich gemacht. Diese hätte man erhalten und jeneMißbräuche bloß abstellen können und sollen.) Die Summe war im Kaufakte geringer angegebenworden, um die hohen Taxen zu umgehen.
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