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Unsere armen Wandernden und wie sie unterstützt werden
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kann mit der Eisenbahn gemacht werden. Sie sollen häufigersein, als die Arbeiterkolonien, aber sie sollen das Stationswesenbeseitigen, das fast in jedem grösseren Ort ein Obdach beanspruchte.

Es liegt manches Gute in diesen Vorschlägen. Aber derZwang, der zu diesen Einrichtungen gehört, scheint doch nichtden heutigen Verhältnissen zu entsprechen. Er würde die Frei-zügigkeit illusorisch machen und den Arbeiter, der schon unglück-licherweise sein Brot und sein Obdach verloren hat, auf eine nochniedrigere Stufe in den Augen seiner Genossen drücken. SovielVorteile eine Wanderarbeitsstätte bietet schon allein dieleichtere Organisation der Arbeitsvermitteilung ist zu beachten soviel Nachteile würde sie bringen.

In mehreren Gegenden Deutschlands sind diese Vorschlägein abgeänderter Form bereits in die Wirklichkeit umgesetzt worden.So verbanden sich Stadt- und Landkreis Liegnitz mit benach-barten Kreisen zur Errichtung einer Wanderarbeitsstätte. In ihrwird den Wanderern ein längerer Aufenthalt erlaubt und bessere,reichlichere Nahrung uud besseres Obdach als in den früheren'Verpflegungsstationen geboten. Die Wanderarbeitsstätte ist engmit einem Arbeitsnachweis verbunden. Auch werden die mittel-losen Wanderer unter Umständen mit der Eisenbahn von derGrenze der Kreise bis zur Arbeitsstätte gebracht und so das so-genannte zwecklose Betteln und Wandern verhindert. Natürlichist die Arbeitsforderung strenger. Auch wird mehr darauf ge-halten, dass die Wanderer offene Stellen, die ihnen angebotenwerden, annehmen. Von den 904 Wanderern, die vom 15. Juni1902 bis zum 1. Januar 1903 in der Liegnitzer Wanderarbeits-stätte verpflegt wurden, wurden 55 in Stellungen gebracht. 62wurden länger als 3 Tage in der Anstalt beschäftigt, die meistenzogen jedoch nach Ableistung des vorgeschriebenen Tagespen-sums weiter. Die Leute wurden nur mit Holzzerkleinern beschäf-tigt.

In anderer ausgebreiteter Art ist das Verpflegungsstations-wesen in Westfalen ausgebaut worden. Dort hat sich die Provinzbereit erklärt, ein Drittel der Kosten zu tragen. Doch müssenjene Wanderer, die nicht im Besitz der geforderten drei Ausweis-papiere : Quittungskarte, Abzugsattest und glaubwürdiger Arbeits-bescheinigung, sind und die sich bisher polizeilich obdachlos, ohneeine Arbeit zu leisten, verpflegen Hessen, jetzt wenigstens zweiTage lang stramm Chausseesteine klopfen. Erst dann erhaltensie Stationsverpflegung und brauchen nicht mehr so schwer zu ar-beiten. Auch hier werden Strecken, in denen keine Arbeitsgelegen-heit zu finden ist, durch Eisenbahnfahrt überbrückt. Hier istman eben zu der Einsicht gekommen, dass es nicht gut ist, injedem Ort eine Station zu halten. Nur die grösseren Orte sollenVollstationen, Wanderarbeitsstätten errichten; die Wanderer sollenauf wenigen Strassen der Arbeitserlangung zugeführt werden; und