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fache stieg, kam es vielen in der Verwaltung und in der Wohl-fahrtspflege tätigen Organen zum Bewusstsein, dass das Unter-stützungswesen sehr mangelhaft und ungenügend sei.
Bisher hatten sich Kommunen oder andere behördliche Ver-bände darauf beschränkt, mittellosen Wanderern ein nächtlichesUnterkommen im Polizeigewahrsam oder ein kleines Geldgeschenkzu gewähren. Damit wurde natürlich der Bettelei von Tür zuTür nicht gesteuert. Da die Behörden versagten, organisiertensich die Angebettelten in den Antibettelvereinen. Die Antibettel-vereiiie erreichten aber selten die für sie aufgestellte Norm: nurgegen Arbeitsleistung ausreichend zu unterstützen. Auch fehltedie gewünschte Kontrolle, die nur bei Organisation in grösserenBezirken zu erzielen war. Da wurden 1880 in Sachsen grössereUnterstützungsverbände gegründet, deren Gabestellen mebrereStunden voneinander entfernt lagen. Da aber oft nur 3 bis 20 Pfg.gereicht wurden, wurden wohl die schlimmsten Stromer durch diegleichzeitig einsetzende Strenge der Polizei verscheucht, doch dasBetteln blieb.
Im gleichen Jahre errichteten die Württemberger AmtsbezirkeStellen, in denen statt Verpfleggelder selbst Verpflegung gegebenwurde: Stationen für Gewährung von Unterkunft und Natural-verpflegung an arme Keisende. Den Anstoss zu einem Zusammen-schluss, zur Einführung dieser Sache, hatten die Antibetteleivereinegegeben, die ja bis zu einem gewissen Grade daran beteiligtblieben und an manchen Orten auch die Behörden ersetzten.Bald bildeten sich grössere Verbände. Schon am 24. November1880 versammelten sich in Cannstatt viele Delegierte solcher In-stitutionen, die drei Grundsätze aufstellten: 1. Naturalv er pflegungsoll nur gegen Arbeitsleistung gewährt werden; 2. mit jeder Sta-tion müsse ein Arbeitsnachweis verbunden werden; 3. im ganzenLande müsse nach einheitlichen Grundsätzen verfahren werden.
In den nächsten Jahren wurde versucht, das Stationswesenüber das ganze Deutsche Keich zu verpflanzen. Vielfach nahmendie Amtsbezirke oder die Kreisverbände die Sache in die Hand.Die Bevölkerung wurde gebeten, nicht mehr Almosen zu geben,sondern die Betteluden nach der Station zu weisen. Der Zentral-vorstand der vereinigten Arbeiterkolonien gab Ratschläge undFundamentalsätze für die Einrichtung von Stationen, in denenvor allem die Verabreichung von Branntwein verboten, die Her-bergen zur Heimat als Obdach empfohlen, die Entfernung derStationen voneinander bestimmt und als Mittel gegen Missbrauchder Stationen auf Einführung von Wanderbüchern gedrungenwurde.
Anfänglich waren die Gefühle dem Stationswesen wirklichfreundlich. 1884 beständen schon in 417 Bezirken Deutschlands1626 Stationen; jedoch hatten 487 Bezirke keine derartige Ein-richtung. Unterhalten wurden im Jahre 1888 von Kreisen 834,