der Unterstützungsmittel sollton die festen Mitgliederbeiträge dasGeringere sein neben aussergewöbnlicben Zuwendungen von Geld-geschenken, Kleidungsstücken, Lebensmitteln und Verdienstgelegen-heit für die vom Verein zu Unterstützenden. Jeder Vereinsgenossebat als Wichtigstes ein Vereinssebild an dem Zugang zu seinerWohnung oder zu seinem Geschäftslokal anzubringen.
Diese Vereine wollten nun nicht etwa nur einseitig in poli-zistischer, engherziger Weise vorgehen. Vielmehr sollten z. B.Mittagsreste unter keinen Umständen fortgegossen werden, sondernjedem, auch selbst dem unverbesserlichsten Stromer, gereichtund auch die gröbsten Blossen sofort gedeckt werden. Als be-deutsam galt zu Anfang, die Legitimation der Hilfesuchenden nievor der Hilfe zu prüfen. Erst wenn der Wanderer satt war undum Geld oder Beschäftigung bat, sollte diese Hilfe vom glaub-würdigen Ausweis über seine Person und über sein Vorleben ab-hängig gemacht werden. Erst wenn er aus den vorgezeigtenPapieren oder sonstwie als Lügner oder arbeitsscheuer Land-streicher erkannt wurde, sollte er in das Gerichtsgefängnis demAmtsanwalt überliefert werden. Bei gebrechlichen Personen sollteman deren Unterstützungswohnsitz oder sonstige Unterstützungs-pflichtige ermitteln.
Nachdem man erst einmal die Naturalverpüegung durch eineZentralstelle eingeführt hatte, kam man auch dazu, eine gewissePrüfung der Unterstützungswürdigkeit zu fordern. Schliesslichkonnte es den Wanderern ja gleichgültig sein, wo sie ihren Unter-halt erhielten. Da sollte nun die Arbeitsforderung die Würdigenvon den Unwürdigen sondern. Für die Verpflegung sollte einigeStunden gearbeitet werden. Meist wurde Steinschlagen, Holzzer-kleinern, Strassenkehren, Graszupfen, Wassertragen, Unkraut jätenund ähnliche Arbeit verlangt.
Damit war die Hilfstätigkeit der Vereine zur Abhilfe geworden.Die Wanderer sollten die Arbeitslust nicht verlieren. Und wernicht mehr genug Arbeitslust besass, um solche Arbeiten, die janur zu oft ganz abseits seines Berufes lagen, noch ausführen zu mö-gen, der sollte ohne Rücksicht dem Strafrichter übergeben werden.
Damit ward das Wesen dieser Vereine wieder ein sichtendes.Nun war ihnen die Ermittelung des Unwürdigen wieder das Wich-tigste. Und da die meisten Vereine bei der Arbeit, die aus alldiesen Aufgaben entstand, nicht genügend ausführende Organeoder gar ein Bureau erschwingen konnten, setzten sie sich mitder örtlichen Polizeiverwaltung in Verbindung, die ja von vorn-herein mit dem Wanderwesen zu tun hatte. In den Nebenzweigen,also etwa bei der Volksküche, beim Asyl, beim Kleidungsmagazin,beim Arbeitsnachweis sollten zwar Vorstandsmitglieder oder sonstarbeitsfreudige Mitglieder des Vereins tätig sein. Aber meistwurde die Hauptarbeit den Polizeiorganen übergeben und damitdie ersten, rein wohltätigen Ziele verlassen.
Hier wurde zum erstenmale der Versuch gemacht, das private