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Unsere armen Wandernden und wie sie unterstützt werden
Entstehung
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der Mittelstädte und der Grossstädte. Zwar leisten einzelneInnungen ja bedeutend mehr als die anderen. Wenn mancheSchornsteinfeger oder die Bautechniker zwei bis drei Mark er-halten, so ist das eine Summe, mit der sie wohl solange sich er-nähren können, wie die Umschau erfordert. Schliesslich könnensie wohl mit dem Gelde die nächste grössere Stadt erreichen.

Aber auch diese Ausnahmefälle zeigen nur, wie stark dasUnterstützungswesen auch innerhalb einer Stadt schwankt.

Das Unterstiitzungswesen der Innungen ist also der Willkürder auf einen gewissen Kreis beschränkten Verhältnisse ausge-setzt. Es war durchaus nicht geeignet, einen grösseren Stromvon Wanderarmen im richtigen Ufer zu halten. Als nun derKrach nach den Gründerjahren vor drei Dezennien die Landstrassenmit wandernden Arbeitslosen überschwemmte und die Wander-bettelei einen bis dahin ungekannten Grad erreichte, erwachte derDrang, sie durch Organisation der Angebettelten in grösserenVereinigungen zu vermindern und ihr die unangenehmsten Seitenzu nehmen. Die Vereine gegen Verarmung und Bettelei schössenaus der Erde wie Pilze nach einem starken Regen. Die erstenVereine reichten den um eine Gabe Bittenden nur ein kleinesGeldgeschenk oder alte Kleidungsstücke. Das Geldgeschenk warnicht immer ausreichend, um einem Menschen Nachtlager undetwas warmes Essen zu verschaffen. Schnapswirte machten sichdie ganze Sache zugute und es wurde weiter gebettelt.

Da kam man auf den Gedanken, das Geschenk nicht mehrin barem Gelde, sondern in Form von Naturalverpflegung zu geben.Damals wurden diese Gründe und Kegeln für solche Vereine auf-gestellt: An jedem Ort muss ein Vorein gegen Verarmung undBettelei gegründet werden. Für grosse Städte und das platteLand bestehen zwar grössere Schwierigkeiten, doch sind sie nichtunüberwindlich. Einzelne Güter oder allzu kleine Orte mögensich vereinigen zu einem Kreisverein. Als oberste Pflicht jedesVereinsmitgliedes hat zu gelten eine gewisse Unterdrückung desWohltätigkeitssinnes, bis zur Enthaltung von sofortiger privaterWohltätigkeit. Den Bettlern soll es eben bekannt werden, dassdort, wo ein solcher Verein existiert, die Unterstützung aus Mittelnder Vereinsmitglieder nur von einer Zentralstelle aus geschieht.Hauptgrundsätze sind: a) Kinder dürfen unter keinen Umständenauf ihr Betteln etwas erhalten; b) Unbekannten darf von Einzelnennicht bares Geld gegeben werden.

Die Eltern oder Vormünder sollten gezwungen werden, selbstUnterstützung nachzusuchen; bei dieser Gelegenheit sollten dieUnterstützungsbedürftigen und Unterstützungspflichtigen ermitteltund zur Mithilfe angehalten werden. Man glaubte, 'auf diese Weisemehr Mittel zur Unterstützung zu gewinnen, als blosses Mitleidflüssig zu machen imstande ist; auch sollte die demoralisierendeWirkung der Kinderbettelei verhütet werden. Zur Aufbringung