108 Fragen über die Ventilation
gemeinsamer Haft, das andere für Zuchthaussträflinge mitEinzelhaft. Füesslin (die Einzelhaft, Heidelberg 1855. S. 412)weist nach, dass trotzdem, dass die erstere Anstalt bei stetsviel kürzerer Haftzeit eines grossen Theils der Gefangenengünstigere Resultate erzielen sollte, gerade diese Anstaltjährlich eine nochmal so grosse Sterblichkeit ausweist, alsdas Zellengefängniss. Die deprimirendeu Einflüsse des Ge-fängnisslebens sind bei der Einzelhaft viel tiefgehender, alsbei gemeinschaftlicher Haft, so dass selbst vor dem Gesetzeein Jahr in jener für drei Jahre in dieser gilt. Die Zellen-sträflinge haben keinen Vorzug in Kleidung, Nahrung oderin Bewegung im Freien vor denen in gemeinschaftlicher Haft,aber sie haben das ganze Jahr hindurch mehr Luft.
Ich glaube nicht, dass schlechte Luft in den Wohnungendirect krank mache, oder besser ausgedrückt, sogleich speci-fische Krankheiten erzeuge, wie z. B. die Gifte; ich glaubemithin nicht, dass schlechte Luft geradezu ein Gift sey, sondernich behaupte nur das, was von keiner einzigen Thatsachewidersprochen und'von allen unterstützt wird, nämlich dassschlechte Zimmerluft die Widerstandsfähigkeit gegen jede Artvon krankmachenden Agentien herabstimme und schwäche.Alle Einwurfe, welche man gegen die Bedeutung und dieWichtigkeit einer beständig reinen Luft machen und erdenkenwill, lassen sich von diesem Gesichtspunkte aus bescheiden.Nehmen wir als Beispiel zwei verschiedene Gefängnisse, indenen beiden die Ueberfüllung und Luftverderbniss gleichgross ist; das eine kann eine durchschnittliche jährlicheMortalität von 10 Procent haben, während das andere nur3 Procent bei ganz gleicher Verpflegung und Beschäfti-gung hat. Solche Beispiele existiren wirklich. Nehmenwir an, jedes Gefängniss berge 1000 Gefangene, so sterbenin dem einen jährlich hundert, in dem andern nur dreissig.Solche Thatsachen könnten, einseitig aufgefasst, dazu benütztwerden, um die Gleichgiltigkeit der Luftbeschaffenheit daraus