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Clevische Chronik : nach der Originalhandschrift des Gert van der Schuren nebst Vorgeschichte und Zusätzen von Turck, einer Genealogie des Clevischen Hauses ...
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Zu Luthardus T: obiit 886.

Vergleiche zu der von Turck mitgeteilten Inschrift die no-tarielle Abschrift derselben von der Chorvvand der Quirinskirchein Neuss v. J. 1449 bei Lac. Arch. II, 331 u. Seibertz III, 331.

Turck lässt in seiner Stammtafel der Karolinger von derAdda (wahrseh. Adallind, s. Weber, Allg. Weltgesch. V, 419),einer Concubine Karl's des Gr., den Herzog Diedrich von derProvence abstammen, dessen Sohn und Nachfolger Ludwig eineTochter Hildegardis gehabt habe, welche mit dem Grafen Bal-derich von Cleve vermählt gewesen, wovon Eberhard abstamme.(Vergl. Seibertz II, 139.) Dederich hält Eberhard und ßerthafür Mitglieder einer angesehenen Neusser Familie (Annal. f. d.Gesch. des Niederr. V, 3), Lacomblet für einen Grafen von Kessel(Archiv II, 321). Ueber die von Turck allegierte Urkunde vonAnno II sowie über die fragliche Hörigkeit von Neuss zu Cleves. Lac. a. a. 0. Das in der Inschrift angegebene Jahr derGründung der Stifter zu Neuss und Wissel beruht auf einemIrrthum. Turck setzt als Todesjahr Eberhard's 843, folglich alsAntrittsjahr der Regierung 834 an. Auch kam Günther erst 850auf den erzbischöflichen Stuhl und hielt sich bis 864. Ist dem-nach die Stiftung unter ihm erfolgt, so muss sie zwischen 850und 864 fallen. Das Neusser Memorienbuch und ein dortigesKirchenbuch versetzen sie in der That in das Jahr 855, derAnnalist Werner Titian 'in 864. S. Löhrer, Geschichte der StadtNeuss, 30. 436. Tervvelp, Gesch. Nachr. über Wissel, 11—13.Eberhard würde dann etwa die Gründung begonnen, Lutharddieselbe vollendet haben. Der Chronist bei Seibertz II, 145 be-richtet von Luthardus: collegium quoque Wischellense a paren-tibus nondum perfectum sed inchoatum, ipse ocius consummavit,in quo cum miraculorum gloria sepultus est cum uxore et liberis.

Urkundlich steht fest, dass die Stiftsherren in Wissel, welcheihrerseits offenbar auf ältere Traditionen fussten, den Luthardusim 14. Jahrhundert als den Stifter ihrer Kollegiatkirche an-sahen und als Heiligen verehrten. Am 13. März 1413 wurdenämlich in der daselbst befindlichen Kapelle des h. Luthardusein notarieller Akt gethätigt, und am 18. Februar desselbenJahres vermehrte der Ritter Eberhard von Wissel die Ein-künfte „des dem h. Luthardus, Stifter der Kollegiatkirche inWissel, geweihten und in ihr aufgestellten Aitares". S. Schölten,Gesch. Nachr. unter Wissel und die St. Cleve, 425, wo andereZeugnisse für seine Heiligkeit, wozu hier noch Turck kommt,angeführt sind, und Tervvelp a. a. 0., 17 u. ff.

Der Urkunde des Erzbischofs Anno II hat, wie Lac. a. a. 0.bemerkt, ein echtes Schriftstück zu Grunde gelegen. Nach der