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als Räthe und Gerardus van der Schuren als Secre-tarius des Herzogs in einer von diesem geschriebenenUrkunde Recht in Sachen der Stadt Xanten gegenden Förster Joh. Smitten wegen angeblicher Defrau-dation desselben beim Bierzapf in seiner Wohnungop der Leyen by den Vencken an gen Balken (beiMarienbaum) im Amt von Xanten. * Nach einem ausAntwerpen des vrydages der X M marteler auent (21.Juni) 1477 datierten Brief des Herzogs Johann I anden Amtmann Wenemar Hasenkamp in Bochum hatteGert die Weisung erhalten, sich unverzüglich nachEssen zu begeben und dort mit den Räthen wegender Gefangenen von Bocholt zu conferieren; er, Ha-senkamp, habe sich dorthin zu verfügen und vonGert das Nähere zu vernehmen.** 1478 den 12. Julivertritt er in Büderich, wo wir ihn mehrmals seinenEinfluss geltend machen sehen, bei der Stiftung zweierVikarien den dortigen Pfarrer Gerhard Boellen. ***1488 u. 89 fungiert er als Notar bei der ErbtheilungHerzogs Johann II mit Engelbert von Nivers. f Vonda ab erfahren wir über ihn nichts mehr.
Clignett folgert in seiner Ausgabe des Schuren-schen Theutonisten § III aus dem michi similes,videlicet clericos des Gert in dessen Vorwort zumI. Theil, dass er dem geistlichen Stande angehörthabe. Allein Gert versteht unter clerici seine Amts-genossen oder Sekretäre — die Klerke; so introducierter sich in dem erwähnten Process des Kapitels in
* Cod. v. de Sand f. 202.** Im Staatsarchiv zu Düsseldorf. Cleve-Mark, Urkunde
Suppl. 244.*** Nabbefeld's Collect, im Arch. zu Wissen.t Teschenm., Cod. dipl. N. 102.