Druckschrift 
Die Fahnenburg und ihre Bildergallerie : unter Rückblick auf die Geschichte ihrer Umgebung
Entstehung
Seite
12
Einzelbild herunterladen
 

12

Schwester, am 26. September 874 auf dem Concil zu Cöln dieStiftung, ebenfalls, wie sie sagte, in der Hoffnung dadurch ihreSeele zu retten.

Die fast tausendjährige Geschichte dieser klösterlichen Stiftung,welche bis 1587 der hohe Adel ausschliesslich für die Versorgungseiner Töchter in Anspruch nahm, bietet Thatsachen, welchezeigen, wie das deutsche Leben während dieser langen Zeit,durch eulturfeindliche Formen und Gewohnheiten geknechtet,dem selbständigen Denken entfremdet, statt sich zu heben, sinkenund nach und nach den Gräueln der Ketzer- und Hexeu-Ver-folgungen, sowie denen eines dreissigjährigen Krieges und denschmachvollen Niederlagen durch Frankreichs Politik, nament-lich zur Zeit Ludwigs XIV. und XV., unterliegen musste. Darumhier Folgendes:

Das Stift Grerresheim.

Laut Stiftungsurkunde bestand das Edelherrn-Vermögen,welches für das Kloster ganz verwendet wurde, aus Hörigen undDienstmännern (munieipia), Laudgütern (praedia), Gerechtsamen(Jura), Zehnten und Patronaten (ecclesiae). Speciell werden nuraufgezählt: Pfandgüter (arrabona), zu Linz am Rhein und dazugehörige Zehnten, die Kirche (ecclesia) in Meiderich, die Kirche(basilica) zu Sonnborn mit Zehnten und die Kirche (ecclesia) zuPier (bei Düren) mit halben Zehnten. Dabei wird bestimmt,dass aus Linz der Wein, aus Sonnborn das Roggenbrod, Fleischund der Käse, aus Pier die Fastenspeisen, das Schwarzbrod undbesseres Bier für das Stiftspersonal beschafft werden soll. Dieübrigen Bestandtheile werden erst aus späteren Urkunden bekanntund zwar zunächst, nach Tbeilung des Stiftsguts zwischen Äbtissinund Stift, durch ein Verzeichniss der Äbtissin Guda (1218—-1231).Danach bestand das Stiftsgebiet aus 12 Höfen (curiae, auchVillae) und jeder aus einem Haupthofe, dem Herrn der Herr-lichkeit gehörig und von dessen Verwalter (Villi cns, seit 1310auch Scultetus) bewohnt und aus einer, mehr oder minder grossenZahl Unterhöfen oder Mansen, 1 ) deren Besitzer, Hyen, 2 ) liebender allgemeinen Zehntlast, dem Haupthofe zu gewissen Abgabenund Diensten verpflichtet, sonst persönlich frei, jedoch geistig

') Der Mansus hatte, nach Gegenden verschieden, 30—60 Morgen undAntheil an der Gemeinde Mark.

2 ) Auch Hyemanne, Hegemannen, von den Hecken, womit jeder Hofumgehen war.