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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Februar bis März 149Z.

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Z u q.

4402, 26. Aoht'llllt' (Montag nach St, Mathiastag) hjA 1. ssstsstlZ (Donstag zu Nacht vor Lsto Iniiii),

Staatsarchiv Luccril: Allgcmcine Abschiede, 0,7s, Staatsarchiv ZüriU)! Altgemeinc Abschiede, II, <!I,

Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, I?. 4Z.

Studier, als bevollmächtigter Bote des nunmehr bestätigten Bischofs von Constanz,sein^ ^ Eidgenossen dessen Begehren, mit ihnen in Verständnis und Vereinigung zu kommen, wie^ ^'fahren stets gewesen. Das soll jeder Bote an seine Obern gelangen lassen, und ans den nächstenAntwort bringen. I». Die von Appenzell bitten, es möchte ihnen für Bezahlung ihrer SchuldHab ^ Gullen noch etwas Aufschub gestattet werden. Darauf ist ihnen geantwortet, man

gegeben auf Ostern, dann soll das Geld da sein, nicht Worte. «?. Die von Appenzell^sel^ ' das die Eidgenossen Ammann Schwcndinerö Gut zu Händen nehmen; sie befürchten,Ar ^ "^chtc sie sonst mit fremden Gerichten bekümmern. Dazu sei er viel schuldig und mit einemZebei^ abgetheilt, Beschluß: Die Appenzeller sollen dem armen Bruder seinen Thcil hcraus-

es' Gelten des Ammanns einen Tag verkünden und die bezahlen; bleibt etwas, so sollen

be ^ der Eidgenossen Händen behalten. «I. Da der Abt von St, Gallen, sich auf seine FreiheitenThu zugeben will, das; von seinen Angehörigen unscrm Landvogt im obcrn und Niedern

Landgeschrci geschworen werde, die drei Orte aber das nicht nachlassen wollen, so soll jederder (^ Herren bringen, v. Eine Botschaft der Fürstbischöfe von Basel und Strasburg und

^rlg, ^ Strasburg, Basel, Colmar uud Schlettstadt begehrt Antwort auf das vormals angebrachtedejsx das die Eidgenossen mit ihnen eine Vereinigung eingehen möchten. Der Vorschlag ist artikcl-ist ^ abgefaßt; allein der Artikel betreffend die gegenseitige Hülfclcistniig in eigenen Kosten

/ ^dgcnosscn zu lästig; sie meinen, derjenige Thcil, welcher die Hülfe anspricht, soll allemal demToa .^"Kcn ^ bezahlen, llcbrigcns will man auf dem Tag zu Zürich auf des heiligen Kreuzes

ih^ ^ ^ai (Z. Mai) Antwort geben, ll. Die Wollcbcn mit ihrer Gesellschaft haben ihre Sache undSavohcn auf diesem Tage vorgebracht. Hierauf ist beschlossen, Bern, Freiburg undcrstcre zwei Städte allein, sollen mit dem Hause Savohcn ernstlich unterhandeln,^ ^ Vergleichung oder Berechtigung der Sache ans Mittcfastcn (l, April) nach Luecrn angc-">khcr ^ vertreten lasse. K-. Uli Znmbrunncn von Männcdorf hatte einen Streit mit dem Gigcn-dei Z, ^'übcr Zürich einen Spruch gcthan hat, der jenen zu scharf dünkt; er bittet nun, das man sichu>» ein vicrzchntägiges Geleit für ihn verwende. Das hat man gcthan, I». Einige Botenh>>^"üebracht, es sollen einige Hauptlcntc in Frankreich geredet haben, sie wollen dem König in^h sei Knechte verschaffen, ob er den Eidgenossen Pension gebe oder nicht und ob es ihnen

^k>i Man ^ Nachforschungen anstellen, ob etwas daran sei. t. Des Spanö wegen zwi-

>elst^, ' und Schwhz auf der einen, Luecrn auf der andern Seite hat man die Streitenden ersucht,d»» ^ ^ andern Orten anzuvertrauen. Uri hat zugesagt, sofern Schwhz einwillige. Da die Botendazu keine Vollmacht haben, so sollen Untcrwaldcn und Zug in aller Eidgenossen Namen auf^ biss^ ^ Fastnacht (16. März) ihre Botschaft zu Schwhz haben, um die ganze Gemeinde

das sc dem Vorgang von Uri folge. It.. Unfern lieben Eidgenossen von Zürich ist der Degen

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