December 1520.
wollen. Die Boten von Lucern und Solothurn waren mit dieser Meinung besonders deswegen nicht wohl^frieden, weil sie keine Vollmacht hatten, für künftige Zeiten sich zu versprechen, daß der Herzog keinenrwg anfangen werde; sie müssen daher diesen Punkt an ihre Herren und Obern bringen. Da wir nicht^uhellig geworden sind, so haben wir Lucern und Solothurn neuerdings aufgefordert, sich bis zum nächstenag ruhig zu verhalten; man werde auch mit der kaiserlichen Botschaft über die Sache verhandeln.
Der Herr von Lameth ist als Bote des Königs von Frankreich erschienen und hat eine neue Schriftu er das Begehren eines Bündnisses eingelegt, mit Erklärung, er wolle in der Eidgenossenschaft bleiben,ls er Antwort erhalte; man möchte selbe ihm beförderlich geben, j». Der hochwürdige Herr Antonius,sschof zu Pistoria, päpstlicher Ht. Legat, hat sein Anbringen wegen der Knechte in päpstlichen Diensterneuert, mit wiederholter Versicherung, daß alles aufrecht und redlich zugehen soll. Man war einhellig,lwpstlicher Ht. zn halten, was die Vereinigung mit sich bringt und insoweit ihr auch unsere Knechte zuMm. Wiewohl aber der Legat begehrte, daß wir sofort in allen Orten die Hauptleute, Venner, Lütiner :c.Ausziehen und gerüstet warten lassen möchten, so hat man ihm doch sagen lassen, solches sei nicht nöthig,w»i wir seien gleich gerüstet und wollen es um mehrer Ruhe willen vor der Hand anstehen lassen. Dennwenn man einen Auszug machte und dann doch daheim bliebe, so würde es Anstände über die Kosten geben.
»bald von päpstlicher Ht. wirklich der Ausmarsch begehrt werde, so möge der Legat uns einen Tag^setzen, wir werden dann unsere Schuldigkeit laut der Vereinung thun. «j. Der fremden Burger undandleute wegen will jedes Ort bei seinen Freiheiten und altem Herkommen bleiben, doch ist die MehrheitUnverstanden, obschon man Burger annehmen und sich der alten Händel, in denen dieselben allfällig stehen,'^t beladen, noch ihretwegen Krieg führen oder zu solchem berathen und beholfen sein wolle, so wolle"^n ihnen doch insoweit helfen, als dieß durch freundliche Wege geschehen könne. Das Alles soll Heim-Fracht werden, damit man darüber zur Einhelligkeit komme. >. Bezüglich des auf letztein Tag von SeiteBasels an uns gelangten Ansinnens, ihm für seine Bürgerin, die Wittwe von Thierstein, behufs Besitz-nahme der Herrschaft Lanseren Handreichung zu thun, ist man einhellig, Basel aufzufordern, sich laut seinesBundes jeder kriegerischen Unternehmung zu enthalten und nach Vorschrift der Erbeinung die Sache vorwcht gelangen zu lassen. Wenn wir Eidgenossen in diesem Fall etwas zu freundlicher Vermittlung thunw>nen, so werde es geschehen. Basel erklärt hierauf, es werde nach Inhalt seiner Briefe handeln. 8. Betreffendw Münze hat Basel jedem Boten eine gedruckte Ordnung übergeben, über welche man sich berathen unddein nächsten Tag antworten soll. tz. Bern und Unterwaiden sollen, wenn der Herzog von Savoyen^ verlangt, in seinen Kosten und unser aller Namen eine Botschaft nach Freiburg schicken, um den Spantischen Freiburg und dein Herzog zu vermitteln.
«, c?» fehlen im Berner Abschied, t nach Nidwaldner Exemplar.
Zu «I. JnstructionKaiserCarlsV. für Wolfgang von Homburg, Vr. Jacob Sturzl, seineNäthe, VeitSuytter,seinen Diener, und Hans Acker, seinen Secretarius, auf den Tag geineiner Eidgenossen zu Zürich auf Andree,ckä. Mainz 24. November 1520, „vnser Reiche des Römischen im andern vnd aller andern im fünften Jahren":
1. Überreichung des Creditivs, nebst Gruß und allem Guten.
2. Wir seien noch der Meinung, die wir ihnen aus Spanien zugeschrieben, nämlich wenn wir nach Burgundund in's Reich kommen, sie zu entbieten und mit ihnen nicht nur über unsere, sondern auch gemeiner Christenheit,dem hl. Reich deutscher Nation und ihnen selbst als dessen Gliedern angelegene Sachen zu verhandeln.
3. Daher haben wir sie bald nach unserer Ankunft in den burgundischen Landen zu uns entboten, aber es warihnen damals nicht gelegen und so fanden wir vor der Krönung als römischer König dazu keine Gelegenheit mehr.