1270
December 1520.
sich jener gründet. Jedes der vier Orte soll diesen erwägen, damit demselben nötigenfalls auch nachgelebtwerde. I». Jacob von Wippingen, Landrichter zu Lauis, und die Präsidenten daselbst haben den zwölfOrten geschrieben, Bartholomäus Welser von Augsburg und seine Gesellen haben um Bewilligung,dort wie zu Como und Torneß den Tuchgewerb einzurichten nachgesucht, woraus unsere Zölle großenVortheil erlangen und arme Leute mit Wollenspinnen und Weben Verdienst erhalten würden und aufunsere Genehmigung hin diese Bewilligung erlangt. Man hat dieselbe für einstweilen bis zur Rechnungbestätigt, in der Zwischenzeit sollen Uri und andere Anstößer Nachfrage halten, ob ein solcher Gewerb Landund Leuten nützlich oder schädlich sei. I Landvögte und Commissarien jenseits Livinen klagen, die franzö-sischen Zollner beschweren die Unfern mit neuen Zöllen, besonders auf Tücher, die zu Mailand gemachtwerden „vnd aber die wull ußerthalb (her) in das Herzogthum gefürt wirt". In Betracht, daß solchesgegen die Kapitel geht, wird hierauf dem Herrn von Lameth geschrieben, er möchte solches abstellen, thäte eres nicht, so sollen unsere Boten, die aus den zwanzigsten Tag zum Klösterli reiten, Auftrag erhalten, diesenHandel anzuziehen. Ik. Herzog Carl von Savopen läßt durch seinen Gesandten anzeigen, das Jahrgeldsei bereit und werde auf nächstem Tag jedem Boten zu Händen seiner Herren überantwortet werden.Darauf wird verabschiedet, die Boten sollen sich auf den nächsten Tag mit daherigen Quittungen versehen.I. Solothurn ist abermals in dem Handel zwischen Bischof und Stadt Basel ausgestanden. Was seineBoten diesfalls geredet haben, soll man heimbringen. in. Die Herstellung des Weges über den Heitersbergist um 100 Gulden verdinget. Einige Orte sind bereit, ihren Beitrag dazu zu leisten, andere haben keinedaherige Vollmacht gegeben, daher soll jedes Ort beförderlich an Zürich Antwort geben und dabei bedenken,daß wir schuldig sind, Steg und Weg zu erhalten und zu bessern, indem mir auch Zoll und Geleit nehme».Ii. Bezüglich der Gesandtschaft an den Kaiser wegen dem Herzog von Württemberg lauten die Erklärungender Orte ungleich; drei Orte wollen damit keine Kosten haben, drei andere nur, wenn alle gemeinsam dieKosten übernehmen. Darauf hat man mit Lucern und Solothurn geredet, weil wir doch eine Gesandtschaftauf den Reichstag zu Worms schicken, so möchten sie bis dahin sich gedulden; sie aber begehren, daß nachMaßgabe des letzten Abschieds in der Sache vorgefahren werde. Hierauf hat man ihnen erklärt, manwerde die Boten mit Instruction abfertigen, sobald sie für die Kosten Versicherung geben, sie möchten, sofernsie den Rath, zuzuwarten, nicht befolgen wollen, sich der Kosten wegen entschließen und uns darüber berichten.Als den Boten von Lucern und Solothurn dieser Bescheid eröffnet wurde, haben sie sich bedacht und daraufgeantwortet: Obschon sie der Kosten wegen Anderes erwartet hätten, so wollen sie doch es an den Koste»nicht „erwinden" lassen, da sie in dem Verzug für den Herzog keinen Nutzen sehen können; sie bitten also,den Boten die Instruction zu geben. In dieser Beziehung nun ist der einhellige Wille der Orte, dei»Herzog das Beste zu thun, damit er wieder zu seinem Lande gelange, jedoch ohne irgend welche Drohung.Ueber den Punkt, dem Kaiser Glück zu wünschen und sich zu entschuldigen, daß es nicht schon früher g0'schehen sei, sowie über die Zurücknahme des Absagebriefes an den Herzog war man getheilter Meinung'Doch ist bezüglich des letztern Punktes das Mehr geworden, weil wir dem Herzog gemeinsam abgesagt, stwolle die Mehrheit die Absage zurücknehmen, gegen Garantie von Lncern und Solothurn, daß der Herzogdieser Sache wegen jetzt oder später keinen Krieg noch Widerwillen, sei es gegen den Kaiser, sei es gege»uns Eidgenossen, noch sonst Jemanden errege, noch die einen Orte gegen die andern. Des Glückwunscheswegen läßt man es den Orten, die dazu Vollmacht gegeben haben, zu. Bern und Schwyz sollen sich f^die Kosten versichern lassen, wenn die beiden Orte Lucern und Solothurn den Aufschub nicht annehme»