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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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December 1520.

4. Wir hoffen als gekrönter römischer Kaiser und Erzherzog von Oesterreich mit den Eidgenossen alsGliedern des Reichs und deutscher Nation in guten freundlichen und nachbarlichen Verhältnissen zu stehen.

5. Wir wollen unsere vorhabende Verhandlung mit ihnen ohne längern Aufschub sofort nach dem Reichstaghalten.

6. Da es aber nur Verzug in die Sachen bringen würde, wenn wir die Eidgenossen an unfern Hof ent-bieten würden, da solches ihnen vielleicht nicht lieb wäre und sie nach ihrem Gebrauch ihre Boten nicht nutvollkommener Gewalt, sondern nur unter Genehmigungsvorbehalt für alle Verhandlungen abfertigen würden,so gedenken wir vor der Hand, eine ansehnliche Botschaft, darunter Reichsfürsten, an sie zu senden und ihnenunsere Meinung über die Anliegen des Reichs und der Christenheit eröffnen zu lassen. Das wollen wir ihnenauf diesem Tag anzeigen.

7. Unsere Räthe, Diener und Secretarien sollen an sie werben, daß, wenn wir die Absendung genannterGesandtschaft denen von Zürich verkünden, diese dann Vollmacht haben sollen, einen Tag gemeiner Eidgenossenin unfern Kosten nach Zürich zu beschreiben.

8. Inzwischen sollen sich die Eidgenossen aller Practik und Unterhandlungen gegen Jedermann enthaltenund unsere Eröffnungen erwarten.

g. Ebenso sich in allem Andern als getreue Glieder und Verwandte des Reichs halten.

10. Unsere Räthe sollen uns die erhaltene Antwort unverzüglich einberichten.

Staatsarchiv Lucern: Allg. Abschiede, 119. Staatsarchiv Zürich: Abschiedeband VII. 356.

Staatsarchiv Bern: Allg. Eidg. Abschiede, II. 226.

Zu «. 1520, 1. November, Cöln. Carl V.schreibt an die Eidgenossen mit Berufung auf seine unterin31. October 1519 an Churfürsten und Stände des Reichs gerichtete Anzeige, daß er nun in das deutsche Reichgekommen sei und die römisch königliche Krone empfangen habe, aber durch die sterbenden Läufe gehindert werde,seinen ersten königlichen Hof laut der goldenen Bulle in Nürnberg zu halten. Deßhalb habe er auf den t>. Januarnächsthin einen Reichstag nach Worms berufen und lade sie ein, ihre Botschaften dahin zu schicken, um mit Chur-fürsten, Fürsten und Ständen des Reichs ohne Hintersichbringen über die Angelegenheiten des Reichs und deut-scher Nation zu verhandeln. Daselbst wolle er ihnen auch ihre Freiheiten, Regalien zc., die sie vom Reiche haben,erneuern und bestätigen. Originalbrief im Staatsarchiv Zürich.

Zu I». Das Schreiben Jacobs von Wippingen, ckä. Lauis 22. November 1520, siehe im ZürcherAbschied VII, 320.

Zu p. Den Vortrag des päpstlichen Legaten siehe in Berner Allg. Eidg. Absch. II. 229234 :

1. Den von den Eidgenossen (am 6. November) gemachten Vorschlag, sie wollen eine Botschaft zu denWidersachern des Papsts senden, um sie in Güte zum Gehorsam zu bewegen, verwirft der Papst und wundertsich, daß die Eidgenossen bei ihrer unüberwindlichen Macht und der Vereinigung mit dem hl. Stuhl zu solchenverächtlichen Leuten Boten schicken wollten. 2. Der Bitte, wo möglich durch friedliche Mittel, ohne Krieg, dieSache beizulegen, werde der Papst gern entsprechen. 3. Im Kriegsfall jedoch setze er alle seine Zuversicht auf dieEidgenossen. 4. Vorsorglich aber beharre der Papst auf der Ausrüstung des eidgenössischen Hülfszugs kraft derVereinung, damit selber auf erste Erforderung bereit sei. 5. Versicherung, die eidgenössischen Truppen gegenkeinen Fürsten zu brauchen, mit dem sie in Vereinung seien, sondern nur gegen die rebellischen Lehenlcute desheil. Stuhls. 0. Der Legat habe Befehl, mit dem Geld für die Ausrüstung des Zugs in der Eidgenossenschastzu bleiben, damit es sofort bei der Hand sei zc.