December 1520.
!chehen sei, so wollen sie darüber vor den übrigen Orten der Eidgenossenschaft Recht nehmen und sich das Rechtwohl oder wehe thun lassen; für dieses setzen sie all' ihr Gut, wovon ein ziemlicher Theil in der Eidgenossen-schaft liege, zu Pfand ein. Sie haben auch einen Brief vorgelegt, den die Stadt Basel ihnen des Schlossesu»d der Herrschaft Pfeffingen wegen vor Kurzem gegeben hat, des Inhalts, daß sie dem Stift nach Ver-logen hilflich und berathen sein und sich dessen keineswegs widern wolle, wenn es von Jemanden angefochtenwerde zc. :c. Hierauf eröffneten die Boten von Basel ihre Instruction, die dahin lautete, sie haben einfach^zuhören und zu berichten, was die übrigen Orte dießfalls antworten würden. Wir haben sodann unsererHelren und Obern Befehle eröffnet und insgemein gefunden, man hätte leiden mögen, daß Basel „solicheHandlung erspart" hätte. Die Mehrheit der Orte findet ferner, man solle einen gütlichen Vermittlungs-lrsuch machen, bleibe dieser fruchtlos, von einem Rechte reden. Die Boten von Basel erklären, lautlöffneter Instruction können sie sich auf gütliche Verhandlung nicht einlassen, was man ihnen aber in denchchied gebe, das wollen sie getreulich heimbringen. Darauf haben wir weiter erkennt: Da der Bischofl'd das Stift Basel auf uns Eidgenossen Recht bieten, der Bund der Stadt Basel aber enthält, daß wennUnland auf uns Eidgenossen Recht biete, sie es annehmen solle, so könne man den nun schon lange herum-öezvgenen Handel nicht rechtlos belassen, sondern wir werden uns des Rechts beladen und demjenigen, der"Recht hat, denselben das lassen gemäßen". Und damit der Bischof nicht „verpfendt müsse zu Recht stau",w soll Schloß und Herrschast Pfeffingen einigen Orteil unserer Eidgenossenschaft bis zu Austrag des Rechtsöu Händen gestellt werden, dann demjenigen Theil zu Händen kommen, welcher im Recht obsiegt. Die BotenBasel sollen solches an ihre Obern bringen, damit sie auf den nächsten Tag sich endlich und unverholenMären, ob sie diesen Vorschlag annehmen wollen. Ja oder Nein, ohne fernem Aufschub. I». Unsere Eid-genossen von Bern haben durch ihre Boten eröffnet: Wiewohl sie (wegeil der Kornmarktsfrage) mit unsern Eid-genossen von Basel laut den Bünden zu Recht gewiesen seien, so scheine ihnen doch nicht, daß sie diesen Spangheiii aus sich nehmen sollen, weil die Sache auch Zürich, Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug berührewid die Schwierigkeit vorhanden sei, daß man den Obmann zu Basel nehmen müsse. Man soll daher die Sachewimbringen und berathen, was zu thun sei, damit man den feilen Kauf behalteil möge. e. Lucern soll ausein Nachlaß des Leutpriesters zu Eich dessen hintersassene Kinder erzieheil, bevogten und nach Nothdurft ver-wegen. ,K. Herr Wolfgang von Homburg, Ritter, vr. Jacob Sturzl und Johannes Acker, Secretarius, sind^ Boten des römischen Kaisers und hispanischen Königs vor uns erschienen und haben eine Abschrift ihrerInstruction jedein Boten zugestellt und darauf Antwort begehrt. Da verlangt wird, wenn kaiserliche Majestät°l»e Tagsatzung begehre, so möchten die Eidgenossen dieselbe in deren Kosten besuchen, so wird solches zugesagt.
' Der Kaiser hat auch die Eidgenossen als Reichsglieder mit Siegel und Brief auf den 6. Januar 1521önw Reichstag zu Worms beschieden. Auf diesem Reichstag werde auch der Kaiser allen Ständen ihre her-gebrachten Regalien, Lehen und „Weltlichkeiten", die sie vom Reiche haben, leihen. 4. Die Conventherren vonettingen bringen an, ihr Abt sei alt und kindisch geworden, weßhalb Hauswesen und Gottesdienst leiden.Mer habe der Abt seinem Sohn ein Vermächtniß gemacht, das sie nicht billig bedünke. Sie bitten deßhalb,möchten dem Abt von Salmallsweiler schreiben, beförderlich zu ihnen zu kommen und sie einen andernbt setzen zu lassen. Das wird bis zur Rechnung angestellt; sie sollen inzwischen für die Verwaltung sorgen.Betreff des Vermächtnisses soll auf nächstem Tag entschieden werden, ob es Geltung habe oder nicht.6« Der Abt von St. Gallen hat den vier Schirmorten den Burg- und Landrechtsbrief, den sie mit ihm^ben, vorgelegt, dann mit allerlei freundlichen Worten die Copie eines altern Briefs mitgetheilt, worauf