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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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October 1520.

wollen oder nicht, auch möchten die Boten in der Eidgenossen, nicht in des Herzogs Kosten reiten, da dieserdie Kosten nicht zu bestreiten vermöchte. Darauf wird geantwortet, sie mögen zwei Boten begehren auswelchen Orten sie wollen, den einen aus einer Stadt, den andern von einem Land. In wessen Kosten diesereiten sollen, das wolle man noch heimbringen. Die Boten von Lucern und Solothurn erwidern, da wirdas heimbringen wollen, so wollen sie es auch heimbringen und die Boten auf dem nächsten Tag fordern-Hernach haben sie gebeten, wir wollen den dem Herzog gesendeten Absagebrief und die ihnen von unsgeschickten Mahnungen zurücknehmen, dann wollen sie den Herzog vermögen, sich inzwischen ruhig zu verhaltenund nichts vorzunehmen, was den Frieden stören könnte. Darauf wird ihnen geantwortet, wir haben hiefürkeine Vollmacht, im Gegentheil sollen der Absagebrief und die Mahnungen in vollen Kräften fortbestehen undder Herzog bis zum nächsten Tag sich von Lucern nicht entfernen. Inzwischen wollen wir den Handelgetreulich an unsere Obern gelangen lassen. Der Schultheiß von Lucern hat auch den Herzog verantwortet,man thue ihm Unrecht, er habe Niemanden weder bestellt noch aufgewiegelt. ». Dem Grafen von Arona,dem Vogt von Lauis, dem Vogt von Luggarus und dem Commissar von Bellenz ist ernstlich geschrieben,was sie mit denBanditen" handeln sollen. It. Dem Herzog von Savoyen wird geschrieben, daß er dasverfallene Jahrgeld entrichte. Freiburg hat sich diesem Schreiben nicht angeschlossen. I. Dem Bischof vonConstanz wird geschrieben, er soll seine Angehörigen im Thurgau unserm Vogt denselben Eid schwören lassen,den sie bisher geschworen haben. »». Ammann Frunz von Nnterwalden gibt die Beschreibung der Kleidungjenes Mannes, der jüngst in Nnterwalden einen Mord begangen hat. i». Denen von Rothweil wird bezüglichder von ihnen eingenommenen württembergischen Plätze geantwortet: Da wir eine Botschaft an den römischeilKöllig senden, um dein Herzog Ulrich sein Land zurück zu erhalten, so sollen sie diese Plätze einstweilenbehalteil, bis wir wissen, welchen Erfolg Misere Verwendung habe. Auf ihr Begehren wird den königlichenRätheil von dieser Weisung Keuntniß gegeben. «». Bezüglich der Annahme fremder Burger und Landleute,worüber auf letztem Tag Anzug geschehen ist, hat man zwar vieles geredet. Da aber die Instructionen derOrte ungleich lauteten, hat man den Gegenstand zu weiterer Verhandlung abermals in den Abschied genommen.Einige meinteil, man soll fürderhin keinen zu Burger oder Landmann annehmen, der einen hängenden Spanhätte, und wenn ein Ort dennoch solches thäte, so soll man weder demselben noch seinein Burger irgend welcheHülfe oder Beistand zu leisten verbunden sein. Eine andere Meinung ging dahin, wenn ein Ort etilenfremdeil Burger oder Landmaun annehmen wolle, so habe es solches vor die Eidgenossen zu bringen unddürfe ihn nur mit Bewilligung der Mehrheit der Orte annehmen, sonst nicht. Ueber alle diese Meinungensoll man rathschlagen und auf dem nächsten Tag zu Zürich darüber Autwort geben. Z». Der päpstlicheLegat bringt an die VII Orte, der Papst habe jährlich große Kosten, um die Pension heraus zu schicken.Wenn die acht Orte dieselbe drei Tagreisen hinter Mailand selbst abholen wollen, so wolle er den Botenüber ihre Kosten 400 Gl. schenken. Das will man heimbringen. «K. Jeder Bote weiß zu sageil, daß dervon Vremgarten bittet, man möchte ihm das Recht wieder öffnen. , Heimbringen, ob wir den Leutpriesterzu Eich erben oder den Bischof von Constanz erben lassen wollen. Ebenso, ob man von Kleinhans Kelleraus dem Thurgau Tröstung annehmen wolle oder nicht. I. Tagansetzung nach Zürich auf Sonntag nachAllerheiligentag (4. November). ». Den beiden Boten von Zürich wird empfohlen, dem Priester vonSt. Gallen beim Legateil beholfen zu sein, damit sein Gegensacher zur Ruhe gewiesen werde. > . Vor denBoten der zehn Orte sind erschienen im Namen des Abtes zu St. Galleu Jost Hößle, Hauptmann, undHeinrich Schenkst, Canzler zu Wyl, mit der Anzeige, der Landvogt im Thurgau unterstehe sich, den Jacob