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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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October 1520.

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84Z.

Baden. 4 20, 22. October (Molltag nach St. Gallentag).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, .4. vi!. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VIl. 32:4. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, H. lük. Archive Solothurn, Schaffhaufen.

tT. Jeder Bote iveiß, wie römisch königliche Majestät den XI Orten ans ihr Schreiben, betreffendHerzog Ulrich von Württemberg geantwortet und sich vieler Gnaden und alles Guten gegen uns Eidgenossenerboten hat wenn er weiter in das Reich komme. I». Die Boten von Bern und Unterwalden, weche voinätzten Tag zu Baden an unsere Eidgenossen von Freiburg abgeordnet worden sind, um sie zu bitten, behufsAbstellung des von Uri erhobenen Auslands den Bund dieses Mal zu beschwören, berichten, die von Freiburgseien, jedoch ihren Rechten und dem Bunde unschädlich, für dieses Mal hiezu bereitwillig; für die Zukunftwöge man die Frage rechtzeitig erörtern. Letzteres wird zur Berathung heimgebracht, die Boten von Bernund Unterwalden sollen im Namen unser Aller nach Freiburg gehen und die Eide einnehmen. Im Uebrigensoll man heimbringen und berathen, wie man sich in Zukunft diehfalls verhalten wolle. < . Auf das aber-malige Anbringen einer Botschaft von Arau wegen Basels Verbot an die Seinigen, den Kornmarkt zu ArauZu besuchen, antwortete der Bote von Basel, da dieser Tag früher gehalten werde als er ursprünglich angesetztworden sei, so seien seine Herren noch nicht im Fall gewesen, eine einläßliche Instruction zu geben. «4.^ine ähnliche Antwort gibt der Bote von Basel in Betreff des Auslands zwischen dem Bischof von Baselund der Stadt Basel über die Herrschaft Pfeffingen. Das kam den Boten dieses Tages doch befremdlichvor und sie haben daher an Basel ernstlich geschrieben, daß auf nächstem Tag über beide Artikel Antworterwartet werde. Die Boten des Bischofs von Basel verlangen von den XII Orten die Erklärung, obsie den Vergleichsvorschlag in Betreff des streitigen Lehens der Grafschaft Valendis annehmen oder denRechtsspruch erwarten wollen. Da einige Orte noch keine dießfällige Erklärung abgegeben haben, die derAntwortenden aber ungleich lauten, so fällt die Sache nochmals in den Abschied und soll die Erklärung aufde» nächsten Tag abgegeben werden. 4'. Auf das Verlangen des Königs von Frankreich, daß in dem Streiti>ber Mendris und Balerna ein anderer Obmann bestellt werde, will die Mehrheit nicht eintreten. Es wirddeßhalb dein König geschrieben, er soll den bereits bestellten Obmann nach Inhalt der Capitel ansuchen, dieDbmannschaft zu übernehmen, und die Zugesetzten nebst dem Obmann sollen auf St. Katharina (25. November)beim Klösterli erscheinen, um den Handel zu Ende zu bringen; Zugesetzte der Eidgenossen sind RudolfRägeli, des Raths zu Bern, und Ammann Mad von Glarus. K. Betreffend das Schreiben des Königsvon Frankreich über die Angelegenheit des Anton Meyer aus Wallis hat man auf diesem Tag die Ant-worten der Orte eröffnet, das Urtheil, das zu Peterlingen ergangen, verhört und gefunden, daß laut demlotztern Meyer in sein Erbgut eingesetzt und für Kosten und Schaden mit 3000 Kronen entschädigt Vierdensoll, doch mit Vorbehalt, daß wir Eidgenossen diese Summe ermäßigen mögen. Nun haben wir dieseErmäßigung dahin vorgenommen, daß der König ihm 1500 Kronen geben soll. Das wird dem Königbeschrieben. I». Lucern und Solothurn haben nach Allweisung des letzten Abschieds von Baden ihre Antwortbetreffend die Angelegenheit Herzog Ulrichs von Württemberg gegeben, sie haben sich entschlossen, ihre Bot-schaften zu römisch und hispanisch königlicher Majestät zu senden, und bitten die eilf Orte, nach ihrer vorigenZusage in aller Eidgenossen Namen zwei Boten mitzuschicken, die sich nicht merkeil lasseil sollen, ob sie kriegen