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October 1520.
möge. «z. Dem Vogt zu Neuenburg wird geschrieben, er soll die 1000 Gl. von Morteau zu unsern Händennehmen, i . Jeder Bote weiß, wie der Bischof von Lodi uns geschrieben hat, daß er von Ort zu Ortreiten „vnd vns heimsuchen welle". Es wird Tag angesetzt wiederum nach Baden auf Sonntag nachSt. Gallentag (21. October) nächsthin.
« fehlt im Berner Exemplar.
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Solothurn. 1620, 8. October (Montag nach Iranvisoi).
Staatsarchiv Bern! Allgemeine Eidgenossische Abschiede, 8. 4»Ii. Archiv Solotlnir».
Tag der vier Städte Bern, Basel, Freiburg und Solothurn.
». Der vier Städte Boten sind im Auftrag ihrer Obern zusammengetreten, um über ein gegenseitigesBurgrecht Rede zu halten. Auf Begehreil Basels wird der Burgrechtsbrief der drei andern Städte verlesen.Da aber die Sache bisher geheim gehalten und vor den großen Räthen noch nicht zur Sprache gekomme»ist, so konnte aus Mangel hinreichender Vollmachten nichts Definitives beschlossen werden, dagegen hat ma»sich auf Bedenkeil der Obern über Folgeildes vereinigt: Der Bote von Basel eröffnet, es sei bei seinen Herrenguter Wille vorhanden, dem Burgrecht der drei Städte beizutreteil, er zweifle nicht an der Einwilligung derobersten Gewalt, wenn die drei Städte der gleichen Meinung seien, deßhalb bitte er, daß die Sache auchda vor die oberste Gewalt gebracht werdeil möge. Demzufolge wurde verabschiedet, daß in den drei StädtenBeril, Freiburg und Solothurn die Großeil Räthe auf Mittwoch nach St. Gallentag sich über dieses Burg'recht aussprechen, Bern und Freiburg ihren Entschluß an Solothurn und dieses selbe nebst dem seinigen anBasel mittheilen solle, welches auch seinerseits den Beschluß seiner obersteil Gewalt au Solothurn zu meldenhat. Dann soll beförderlich wieder ein Tag in Solothurn gehalteil werden, lim das Burgrecht zu vollziehen.I». Es soll jeder Bote an seine Obern bringen, daß Basel die Besorgniß hat, es möchte ein Wort imBurgrechtbrief seinem Bunde mit den Eidgenossen widersprechend gefunden werden und daher dessen Abän-derung begehrt, e. Bern wird ersucht, seine Verordnung über den Vorkauf und über das Halten vonSchweineil an Solothurn mitzutheilen, welches dieselbe auch anzunehmen beabsichtigt.
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Ärunnen. 1?. October (Mittwoch nach St. GalleMag).
Staatsarchiv Lucern: Ungebundene Abschiede.
Die Boteil von Uri, Schwpz und Uuterwalden schreiben an Lucern, sie haben auf Befehl ihrer Ober»wichtige Dinge mit dessen oberster Gewalt zu verhandeln lind bitteil daher auf morgen (18.) Mittag dieganze Gemeinde lind oberste Gewalt versammelt zu haben, lim sie anzuhören. Onginalbricf.
In dem zu dieser Zeit sehr mangelhaften lucernischen Nathsprotokoll findet sich unter dem Datum vo>»
Donstag nach Galli keine daherige Verhandlung.