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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1520. 1257

Hälfte des Rudolfsthals (Val de Ruz) und die Leute au beiden Orten, welche Regales oder Ray genanntwerden, sollen der Grafschaft Neuenburg zugehören und ein Graf von Nalendis sie von dem Inhaber der Graf-schaft Neuenburg zu Lehen empfangen. Die andere Hälfte des Rndolfsthales sammt Bnssi und der Nenenstadtsollen mit Ausnahme der hohen Gerichte und der Leute, genannt Ray, vom Bischof von Basel lehnbar seinund voi: ihm empfangen werden. Wenn der Heimfall eintritt, so gehört jedem Theil, was ihm zu leihenzustund, das Rudolfsthal soll alsdann von beiden Theilen gemeinsam verseheil und die Nutzung getheilt werden,°ch der Grafschaft Neuenbürg an obigen vier Punkten unschädlich. Beide Parteien nehmen diesen Vorschlagall i'ötdrLnäuni und sollen bis St. Gallentag dem Obmann schriftlich zu- oder absagen. Nehmen sie deil Vor-l üag an, so soll jeder Theil seine Kosten au sich selbst tragen, wird der Vorschlag nicht angenommen undkm Rechtspruch gefordert, so werden Obmann und Zugesetzte weiter handeln wie sich gebührt.

«SS.

Basel. 4-520, 30. September (Sonntag nach zviieiinöiis).

Archiv Solothurn: Abschiedeband X.

Lucern, Basel und Solothurn, welche bereits auf dem Tag zu Lucern in dem Streit zwischen HerzogUlrich von Württemberg und den Grafen Wilhelm von Fürstenberg verhandelt haben, verbessern und erläutern^ daselbst entworfeneu Artikel zu einem Compromiß. Dieselben werden wiederum von den Parteieil anll)re Kommittenten zu bringeil genommen.

Baden. 4 Z20, 2. Oetober (Zinstag nach «e. Niou-isiis).

Staatsarchiv Li.ccrn: Allgemein- Abschiede, .l. «7. Staatsarchiv Zürich! Abschiede, VII. !>Z2. Staatsarchiv B-rn- Allg-mein-Eidgenössische Abschiede, 8. »8!». v- >4». Archive Solothurn, Schaffhauseu.

Lucern und Solothurn haben ihre Boten vor den eilf Orten gehabt und gebeten, man möchte inBetracht alles dessen, was bereits in Sachen verhandelt worden, sich ihres Burgers, Herzog Ulrichs vonWürttemberg, kräftiger annehmen und nochmals freundliche Mittel und Wege suchen, damit derselbe wiederö" seinem Herzogthum gelange. Dieser Tag ist min deßhalb angesetzt, um den beiden Städten Antwort zuüeben, welche folgendermaßen lautet: Unfern Herren thue des Herzogs Lage von Herzeil leid und sie möchtenBetracht des Guten, das derselbe der Eidgenossenschaft erwiesen, gern das Ihrige thun, um ihm wiederöu seinem Herzogthum zu verhelfen, aber Krieg zu führen sei zur Zeit weder ihnen noch den Ihrigen möglich;^ lassen es daher bei den vorigen Bitten und Mahnungen an die beiden Städte gänzlich bleiben, dochwenn diese ihnen Mittel und Wege zeigen können, um ohne Krieg und Unruhe ihm zu helfen, so seien sieazu bereit. Darauf erwidern die Boten von Lucern und Solothurn, sie habeil dazu'keinen Auftrag, sondernsollen nur der XI Orte Antwort anhören. Die XI Orte meinten, es wäre für den Herzog am ersprießlichsten,^ Recht oder die Gnade, wie solches ihm vom römischen König anerboten sei, anzunehmen; wenn die beidenStädte ihm dabei durch ihre Botschaften beholfen sein wollen, so lasse man das geschehen, wenn sie auch""n gemeinen Eidgenossen Botschaft oder Briefe begehren, so halte man dafür, es würde ihnen dieses nicht^geschlagen. Das haben die Boten der beiden Städte heimzubringen genommen. Dabei wird ihnen die

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