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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1520.

Zu Abschied Baden 1520, 5. September gehört wahrscheinlich auch folgende undatirte Notiz: Nachdemab dem Tag zu Lucern dem Vogt im Thurgau befohlen worden ist, die thurgauischen Edelleute zur Eidesleistungaufzufordern und darüber dann zu berichten, hat er uns die Antwort eines jeden von ihnen mitgetheilt. Es sindin den dreißig Erklärungen, wobei sich die Betreffenden meist auf den mit ihnen abgeschlossenen Vertrag, ausihre Vasallen- oder Burgerrechtsstellung zu einzelnen Orten, dem Abt von St. Gallen und dessen Schirmorten tt.berufen, um darzuthun, daß sie dem allgemeinen Landsasseneide nicht unterworfen seien, daneben aber ihrenGehorsam betheuern.Und als wir sölich Jr aller antwurt verstanden, so haben wir das angenomen heim-zebringen vnd zu ratschlagen, vnd was man mit Ihnen fürnemen vnd ob man sy des erlassen wolle oder nit."

Staatsarchiv Zürich: Abschieds, VII, gl?. Staatsarchiv Bern: Abschiede, II' 00.

8S7.

Areiburg. 16. September (Montag nach Mtiviwtäs Naris).

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 8. Z8S.

Nachdem der Handel gegen den Bischof von Lausanne, der in beider Städte Bern und FreiburgHerrschaft Murten ein Hochgericht aufgerichtet hat, auf diesem Tage uicht zu gütlicher Erledigung gebracht werde»konnte, ist in Sachen ein weiterer Tag nach Bern angesetzt auf Sonntag nach Francisci. ?». Auf Sonntagnach Francisci ist auch ein Marchuntergang gegen den Bischof von Lausanne auf dem Murtnersee angesetztworden, e. Murten klagt, des Herzogs von Savoyen Commissar bekümmere es mit Necognition von Güterniin Wistelach. Darauf wird erkannt, weil die Herrschaft Murten von den beiden Städten Bern und Freiburgerobert und erkauft sei, so habe da Niemand anders denn die beiden Städte Necognitionen zu fordern.«I Ein Marchuntergang gegen die Herrschaft Laupen wird bis nach der Weinlese verschoben, v. Für denMarchuntergang zu Grandson, der auf Michaelis festgesetzt ist, soll man an Ort und Stelle des Stoßeszusammen kommen.

8Z8.

Baden. 19. September (Mittwoch vor Nattboi).

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, V. 170.

Ludwig von Helmstorf, Ritter, Hofmeister des Abts von St. Gallen als Obmann, Ulrich von Habsperg/Ritter, Hauptmann der vier Waldstätte am Rhein, und Fritz Jacob von Anwyl, Vogt zu Bischofzell, alsZugesetzte des Bischofs von Basel; Lienhard Keller, des Raths zu St. Gallen und Anton Molar, Venner z»Nomont als Zugesetzte der XII Orte Urkunden: Nachdem sich zwischen dem Bischof von Basel und seinemStift einerseits und den XII Orten andererseits Streitigkeiten über das Lehen der Grafschaft Valendiserhoben und sie darüber zu Tädigungsleuten und Richtern bestellt seien, haben sie den Parteien Rechttagnach Baden im Argau gesetzt. Im Namen des Bischofs seien erschienen Cornelius von Lichtenfels, Domherrzu Basel, Heinrich Schönau, Vicar daselbst, Lucas Kles, Doctor, und Anshelm Harnstorfer, Hofmeister desBischofs; im Namen der Eidgenossen Felix Grebel, des Raths von Zürich, Rudolf Nägeli, des Raths vo»Bern, Josue Veroldinger, des Raths von Uri, Paulus Egerter, Pannerherr zu Schwyz. Nach Anhörungvon Klage, Antwort, Rede und Widerrede wird folgender Vergleichsvorschlag den beiden Parteien zurErwägung heimgegeben: Die Beste Valendis sammt dem Flecken, Stock und Galgen, das hohe Gericht und