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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 15H0. 1255

^ ! der württemberaischen Sache Lucern und Solothurn auch

etwa eine Ueberrumpelung stattstn e. . ^ verharrten so wurde von den übrigen Orten einhellig

auf diesem Tag bei ihrer früher gege ei / ^ nochmals zu bitten, von ihrem Vorhaben

beschlossen, eine Botschaft in beide Orte zu 5^^ ^ königliche Majestät schicken

abzustehen und ihnen anzubieten, falls sie eine sch s 5 mitzugeben; sofern aber die Bitte

wollen, derselben ein Empfehlungsschreiben von gunemen übergeben werden. Dem Herzog

fruchtlos bliebe, so solle., ihnen die bereit gehaltenen2 ^

selbst ist ernstlich empfohlen, ke.ne ^'^ern' UA Schl^ Obwalden, Zug, Glarus, Basel, Schaffhausenals offenen Feind behandeln. Zürich, / h Kieael des Landvoqts Sebastian vom

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gebeten, den Vorschlag, Gnade oder Recht g . ^ - Antwort von ihm. Sie arbeiten

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Ks nach bch°, V.r..,dg«. ^ .ch g-si.- S°ffn..g. dch -S mit E-I-Ig g-Ich-h-

Uuemehmung vorgenommen °der begu s ^ ^ gnädig zu bedenken

und die Erbeinung gehalten werd^ D g g ^ ^ Dieselben Orte unter demselben Siegel

und ihn wieder zu seiner Landschaft ^ ^ König ihm anerbotene Recht undschreiben an Herzog Ulrich von Württemberg, ^ ^ ,^e man sich für ihn bestens verwenden.Geleit anzunehmen und nicht zu veracy ei , -^ Vernehmungen veranstalte und die Angehörigen oder

Wenn er aber das nicht thue, dagegen Mensch Unt^ so erkläre man ihm, daß

Zugewandten der Eidgenossen dazu anwer e, Dein Abt von St. Gallen, der Stadt

wan ihn als offenen Feind betrachten und ve M ^ ^ei Leib und Gut verbieten, daß jemand

St. Gallen und dem Vogt im Thurgau wn gell)".. uns auf diesen Tag von einein Priester-

..sich erhebe noch hinziehe." I». Der alte Vogt ^ ^ Eidgenossen Namen noch fernere

Erbe, das ihm gefallen ist, noch 60 Kronen u wn . Vogt vergütet werden, l. Die von Arau

Auslagen deßhalb haben, so sollen sie ihm durch en g g ^ ^ führen. Darauf wird Basel

klagen, Basel habe den Seinen verboten, Korn ans . ^ ^ Der abermalige Anzug des Erzes

gebeten, dieses Verbot, das alter Uebung zuw. er >,^ verhandelt werden. I. Dem Vogt

°n. Walenstattersee wegen soll heimgebracht "" "" Morteau kommen, zu gemeinen Eid-v°n Neuenbürg soll befohlen werde.., d.e 1000 Gulden,

genossen Händen zu empfangen. -^n im Berner Exemplar.

<,, I. fehlen im Lucerner ^mM. ' - 1 ^ unter dem Siegel

Zu .1. 1S20. Mittwoch nach St. von Württemberg keinen Krieg zu machen, noch

des Landvogts an Lucern und S"Iothurn.^ g ^ ^ die Orte, welche nicht zu mahnen haben, bitten,

ihm beizustehen oder die Ihrigen .hm eis Staatsarchiv Zürich- Abschied-, vu, sso.

Zu .. Sch.-i»-» «. Md« 7-°-u » ' - -z r. Sch--ib« a. ^ü«iia>.-