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August 1520.
Antwort. Hierauf ist, da man sich nicht vereinigen konnte und der Handel groß und schwer erschien, einanderer Tag nach Baden gesetzt auf Montag nach St. Verena (3. September); jedes Ort soll zwei Botenschicken, mit Vollmacht, zu schreiben, Gesandtschaften zu senden und Alles zu thun, damit die Sache zurRuhe gebracht werde. Die beiden Orte Lncern und Solothurn werden ernstlich ermahnt, in der Zwischenzeitnichts Unfreundliches vorzunehmen, sondern ruhig den Tag zu erwarten. «I. Bern soll seinen Boten Befehlgeben wegen der Herrschaften Schenkenberg und Baden.
Zu «. Dieser Artikel ist abgedruckt bei Buchholz Geschichte Ferdinands I. Bd. I, x. 499 mit demunrichtigen Datum im Sommer 1521.
Carl V. schreibt aus Brugg (Brügge) sub 28. Juli 1520 an die Eidgenossen: Nachdem Herzog Ulrich vonWürttemberg den mit den königl. Committirten im Reich unter Vermittlung der Eidgenossen geschlossenen Waffen«stillstand, ungeachtet er das darin bedungene Geld bezogen, gekündet, möchten sie ihm keine Hülfe leisten, sondernsich gegentheils bereit halten, als Glieder des Reichs oder Bundesverwandte des Hauses Oesterreich kraft der Erb«einung gegen kriegliches Vorgehen Herzog Ulrichs mitzuwirken. Der römische König theilt auch sein am gleichenTag gegen Herzog Ulrich erlassenes Mandat abschriftlich mit.
Staatsarchiv Zürich, Abschiedeband VII. 315, enthält auch eine Nechtfertigungsschrift des Württembergsscheu Gesandten auf dem Tage zu Baden nach Assumptionis.
8S«.
Baden. 4Z20, 5. September (Mllwoch nach S. Vermmtag).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, .7. 84. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 318. StaatsarchivBern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, 8. 377. Archive Solothurn, Schaffhauseu.
t». Die Boten von Uri haben abermals eröffnet, sie haben Befehl von ihren Obern, nicht neben denBoten von Freiburg zu sitzen, sofern Freiburg nicht, wie von Alterher, die Bünde beschwören wolle. Daraufhaben nun unsere Eidgenossen von Freiburg geantwortet und begehrt, daß man den Bundesbrief, den siemit den acht Orten haben, verlese; derselbe laute in einem Artikel ausdrücklich, daß man diesen Bund, wennman allenthalben die Bünde beschwört, vor den Gemeinden lesen soll, vom Schwören sei darin nichtsgemeldet. Sie wollen also hiebei bleiben. Wenn aber die Eidgenossen von den acht Orten ihnen schwören,so wollen sie auch ihrerseits schwören. Die Boten von Solothurn und Schaffhausen haben hierauf gebeten,weil ihre Bünde lauten wie der von Freiburg, so möchte man ihnen auch schwören, sie wollen es dann auchthun. Da die Boten der andern Orte nicht genügsame Instruction über die Sache hatten, so wurdebeschlossen, den Gegenstand nochmals an die Obrigkeiten zu bringe«?, damit die Bünde erwogen und gerath-schlagt werde, was zu thun sei, damit diese Sache zur Ruhe komme und nicht auf allen Tagen Störungverursache. I». Alis diesem Tag ist Herr Hans Caspar von Bubenhofen vor uns erschienen und hat gebeten,wir möchten ihm in seinen Kosten eine Votschaft zur Verhandlung der Anstände, die er mit seinem Bruder,seinen? Sohn und Andern vor denen zu Nothweil auszutragen habe, vergönnen. Das wird ihm bewilligt,doch so, daß der Bote nicht anders „dann früntlich" beistehen und sich nicht „als eii? bystand ü? das Rechtstellen soll". «. Luceri? eröffnet, der Landvogt im Thurgau habe ihm geschrieben, er «verde berichtet, daßjüngsthin nächtlicher Weile „etlich um das schloß Gottliebei? gange«? spent." Darauf werde«? der Bischofvon Constanz und der Vogt auf Gottliebei?, Hans von Landenberg, zur Wachsamkeit ermahnt, damit nicht