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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1520.

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8Z4

Lucern. 4Z26, 26. Juli (Donstag nach Sanct Jacobstag).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede. Vll. »08. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 8. SSI. II. lllll,

Archive Solothurn. Schasfhause».

t». Der Landvogt im Thurgau hat anbringen lassen, einige Todtschläger und andere, welche als»Mlesizisch vom Landgericht verurtheilt worden seien, unterstehen sich, an die Eidgenossen als die Obrigkeit zuuppelliren und dadurch die Gegenpartei in Kosten und Säumniß zu bringen; er begehrt Erläuterung, obsolches statthaft sei oder nicht. Da solches nie gebräuchlich gewesen und es unnütz wäre, ein LandgerichtZu haben, wenn dieses anginge, so wird dem Landvogt geantwortet, daß Alles, was fortan voin Landgerichtuls malefizisch beurtheilt werde, ohne weitere Appellation dabei zu verbleiben habe. I». Weiter wird ange-sucht, da der neue Landvogt, Ludwig Bili von Lucern, zu Dießenhofen die Eide habe abnehmen wollen,seien die Edeln Albrecht von Landenberg und der von Schellenberg, die doch daselbst ihren Wohnsitz haben,"Ubschweifig" geworden und haben nicht geschworen. Der Landvogt begehrt Weisung, ob sie schwören sollen^er nicht. Dabei wird geredet, diese und andere thurgauische Edle haben sich jüngst zum römischen Königbestellen lassen, woraus zu entnehmen sei, daß sie, wenn sie nicht schwören, einen Aufbruch machen möchten.Daher wird dem Landvogt geschrieben, er soll alle Edeln nach Frauenseld oder Weinfelden bescheiden undschwören lassen, v. Jeder Bote soll das Begehren derer von Ermatingen an seine Herren bringen, daß'"an ihnen in das Rathhaus und die Trinkstube, die sie an die Stelle der abgebrannten neu erbaut haben,^"ster schenken wolle. «K. Da zwischen Vogt Betschart und Vogt Bläst sich ein Span erhoben hat wegen^»er ausstehenden Schuld, von der jeder meint, der andere habe sie zu verrechnen, so sollen sie in den nächstenvierzehn Tagen einander darum berechten, damit ausfindig werde, welcher von beiden die Schuld an uns Eid-genossen zu bezahlen habe. v. Auf letzten St. Ulrichstag, da allenthalben die Bünde beschworen wurden,bat sich ein Anstand wegen Freiburg und Solothurn erhoben. Etliche Orte nämlich meinen, weil die zweiStädte nicht geschworen, so wollen sie nicht mehr mit ihnen tagen. Da aber die Zeiten so beschaffen sind,daß uns Eidgenossen Einigkeit Roth thut, so haben wir uns dieser Orte gemächtigt, daß sie sich nichtabsondern. Damit aber künftig der Anstand nicht mehr vorkomine, soll man die Bundesbriefe von FreiburgUnd Solothurn genau prüfen und untersuchen, ob man je die Meinung gehabt, daß sie uns, wir aber ihnen'ucht schwören sollen, f. Dieser Tag ist vorzüglich angesetzt, um auf Begehren der Regenten römisch undbispanisch königlicher Majestäten über zwei von ihnen angebrachte Artikel zu antworten: 1. Ob man eine Ge-sandtschaft zu königlicher Majestät in die Niederlande schicken wolle oder nicht. Darauf erklärt die Mehrzahl,Uamentlich der alten Orte, vor der Hand keine Gesandtschaft zu schicken, in Hoffnung, der König werde in näherbelegene Länder kommen, wo man dann immer nach Gestalt der Sache handeln könne. 2. Die Anzeige,^ auf Herzog Ulrichs von Württemberg Absage und Kündigung des Waffenstillstands von Schaffhansen,den römisch königlichen Landen Rüstungen stattfinden, was wir nicht zu Verdruß vermerken, sondernunserer Zusage, genannten Herzog nicht zu unterstützen, nachkommen und ihm in unfern Landen keinen Aus-schalt geben wollen. Hieraus ist der Herzog auch angehört worden und hat uns erinnert, daß, als wir dieRechte von ihm zurückgerufen haben und er sie habe heimziehen lassen, ivir versprochen hätten, ihm zu einemguten Frieden zu verHelsen, was er nun von uns verlange. Daraus haben wir mit beiden Parteien geredet.