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Juni 1520.
haut oder schlägt, der soll um 10 Gl. gestraft und die Buße gleich getheilt werden, alles den Rechten beiderTheile und dem Bubenbergischen Vertrag unschädlich. 6. Bezüglich der Irrungen, welche von den bischöf-lichen Anwälten hinsichtlich der Eingriffe des Landvogts von Thurgau in des Bischofs niedere und Lehen-gerichte, des Jagens, Wildbanns und Friedbruchs mit Worten erheblich gemacht wurden, soll es in allenTheilen nach dem bestehenden, besiegelten Vertrag gehalten werden. 7. Damit sollen alle diese Spänne undIrrungen berichtet, vertragen und abgethan sein und kein Theil den andern darum weiter ersuchen.
Das Original des Spruchs fehlt. Derselbe ist auch abgedruckt bei Dumont IV. 314.
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Baden. 4Z20, 18. ZsilM (Montag vor Johannis Baplistc). (Jahrrcchnnng)
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, .4. lig. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII, 2j)2. Staatsarchiv Bern: Allgemeine
Eidgenössische Abschiede, k. tt78.
z,. Auf frühern Tagen ist angesehen worden, daß mit den Rüthen des Bischofs von Constanz aufdiesem Tag Abrede getroffen werde, damit das Schloß Gottlieben in diesen bedenklichen Zeiten wohl besetztund verwahrt werde. Das ist nun geschehen und die Räthe des Bischofs, namentlich Hans von Laudenberg,Vogt zu Gottlieben, haben sich dahin ausgesprochen, sie halten dafür, das Schloß sei hinreichend versorgt,wem? wir anderer Meinung seien, so mögen wir daherige Anordnungen treffen. Das soll man heimbringe»und weiter darüber rathschlagen. I». Schultheiß und Rath zu Baden bringen etliche Beschwerden an,betreffend die welsche Münze und begehren, daß wir Maßregeln nehme??, um dieser Münze los zu werden-Da man darüber keine Vollmachten hatte, so wird dieser Gegenstand heimgebracht, s?. Eine Abordnungderer von Ermatingen bittet um Schenkung von Fenstern mit Wappen in ihr neugebautes Gesellenhaus. DiesesBegehren wird in den Abschied genommen. «I. Jeder Bote kennt das Anbringen derer von Hallau unddie Antwort der Räthe des Bischofs von Constanz, worüber denen von Hallau ein Abschied gegeben wordenist. v. Auf das Anbringen des Landvogts von Baden, die Städte Bremgarten und Mellingen weigern sich,Jemanden auf den Landtag zu schicken, haben wir die von Bremgarten und Mellingen vorberufen und ihreVerantwortung gefordert. Hierauf berufen sich diese auf ihr Herkommen, wonach sie davon frei seien, erstseit drei Jahren habe der Landvogt von Glarus sie darum angesucht. Da sie aber keine Befreiungsbriefeoder schriftliche Zeugnisse für ihre Behauptung vorlegte??, so hat man de?? Gegenstand auf de?? Tag derBundesbeschwörung zu Zürich verschöbe??, da soll jedes Ort Antwort geben, ob man ihrer Bitte, sie beiihrem Herkommen zu lassen, entsprechen wolle. S'. Der Bote voi? Lucern soll an seine Herren bringen, siemöchten ihren neuen Landvogt im Thurgau anweisen, de?? Landschreiber zu Frauenfeld nach Inhalt seinesBestellbriefs bei seinem Amte bleibe?? zu lassen. K. Schwarzhans Breitenstein voi? Muri klagt, Bernhardund Hans Götschi voi? Muri haben ihn lahm geschlagen und gelobt, ihm zu Muri vor Recht darum Z»antworten, er legt dafür genügsame Kundschaft vor. Daher wird Lucern ersucht, die Beiden anzuhalten,ihrem Versprechen nachzukommen. I». Die Boten von Bern, Freiburg und Solothurn haben neuerdingsangezogen, ihre Herreit und Obern behaupten, an den Strafen der Neisläufer in? Thurgau voi? des Land-gerichts wegen Theil zu haben, namentlich an denen, welche den Hauptleuten und Aufwieglern zum letztenwürttembergischen Zug auferlegt seien; denn das Verbot sei bei Strafe ai? Leib und Lebei? geschehen, ?vaswie sie hoffen, doch Malefiz sei. Vielleicht würden ihre Herren dei? Bußen der gemeinen Knechte nicht