1236
Mai 1520.
beschlossen, Zürich soll in unser Aller Namen quittireu. I». Der alte Vogt von Neuenburg bittet, w»möchten ihm den Fall oder Laß des verstorbenen Priesters, von dem im Neuenburger-Jahrrechnungsabschi^die Rede ist, nachlassen. Einen solchen Vorgang zu schaffen, scheint uns aber unthunlich, er soll die Rechnungund Theilung machen und jedes Ort bezahlen; wisse er einen seiner Amtsvorfahreu, dem solches nach'gelassen worden sei, so soll er es sagen, man werde mit ihm nicht den Anfang machen, sondern auch d»Andern nachträglich zur Zahlung anhalten. «. Von diesem Tag wird Herrn Albrecht von Landenberggeschrieben, man vernehme, er habe auf jüngst abgehaltenem Tag zu Lucern etliche Fürsten und Herren, uo»denen er beträchtliche Pensionen gehabt, den Dienst aufgesagt uud sich von Andern bestellen lassen; darausschließe man, er habe Absichten, unsere Knechte aufzuwiegeln; man rathe ihm, sich dessen zu müssigen. Jed^Bote soll heimbringen, was man thun wolle, damit dem Verkommniß mit dem Bischof von Constanz,wonach er seine auf uuserm Erdreich liegenden Schlösser mit zuverlässigen Leuten besetzen soll, besser nach'gelebt werde. «I. Jeder Bote kennt das Schreiben des Bischofs von Constanz betreffend den Span zwische»uns Eidgenossen wegen unser« Grafschaften Thurgau und Baden, welcher veranlasset, darin aber noch nich^verhandelt ist, weil etliche Orte auf vergangenen St. Martinstag ihre Beiständer oder Nathgeber inAbezeichnet hatten. Es wird nun beschlossen, daß jedes Ort, welches Theil an den genannten Grafschaft^hat, auf den nächsten Mittwoch vor der Jahrrechnung seine Boten zu Baden haben soll, nm diesen Spa»zu erledigen, damit dadurch die ordentlichen Geschäfte der Jahrrechnungs-Tagsatzung nicht verzögert werde».Namentlich soll Zürich den Redner, Lucern und Schwpz sollen die Zugesetzten, jedes der übrigen Orte eine»Nathgeber da haben. Das wird auch dem Bischof von Constanz augezeigt, v. Der früher gestellten BMdes Landweibels zu Frauenfeld, mau möchte wegen seiner Theilnähme am württembergischen Zug sichder Geldbuße begnügen und ihn beim Amte lassen, wird um seiner früher« Dienste willen entspräche».I. Der päpstliche Legat, Herr Antonius Puccius, hat einen Diener auf diesen Tag gesendet mit der Anzeige,daß die verfallene Pension bis längstens St. Johannestag in gutem Golde werde ausgerichtet werden 'v»man es verlange. Alan hat dießmal kein Ort benannt, sondern will damit zuwarten, bis er in's La»dkommt. Ferner begehre der heilige Vater, daß wir mit keinem Fürsten ein Bündniß machen, ohne ihn u»ddas Haus de Medicis darin vorzubehalten. K-. Durch unsere Eidgenossen von Schwyz und das Gottes'Haus Einsiedeln ist eine Exemtionsbulle erlangt worden, der Bischof von Constanz will aber, wie auf diese»'Tag angebracht wird, dieselbe nicht anerkennen. Darauf wird dem letztern geschrieben, er möchte es be>der Bulle bewendet sein lassen. Dabei wird angesehen, daß kein Theil gegen den andern deßhalb Gew»^braucheil soll, man werde die Sache zu vermitteln trachten. I». Einer aus dem Misoxerthal, gena»»'Peter, hat um die Landschreiberei zu Luggarus angehalten, unter der Vorgabe, daß der Landschreiber Bap^Morosini nicht mehr dienen wolle. Da sich aber aus Berichten das Gegentheil ergibt und Baptist Moros»den Eidgenossen gut gedient hat, so läßt man diesen bei seinem Dienste bleiben, i. Mau hat mit groß^Mehrheit beschlossen, das Geld, das die Burgunder wegen Morteau geben wolleil, nämlich 1000 Guide»,anzuuehmeu und den Landvogt von Neueilburg anzuweisen, dasselbe zu unfern Händen in Empfang ^nehmen. It. Voll eiller voll römisch kais. Majestät uns zugekommenen Schrift erhält jeder Bote eine CoP^I. In Betreff der „Kriegsbuben, pettler vnd frömdem keßler" wird beschlosseil, man soll allenthalben,solche betreteil werdeil, diejenigen unter ihnen, welche Allgehörige der Eidgellossenschaft sind, bei ihrem 6»^in das Ort, woher sie gekommen, zurück-, Fremde aus der Eidgenossenschaft wegweisen, es sei denn, daß ^sich lnit Arbeit ernähren wollen. Ebenso soll man es mit den Heiden und Zigeunern halten, die allfäll>S