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^ haben behauptet und daher begehrt, im Besitz von Blamont zn bleiben und Granges, das der Graf vonMenberg im vorigen Sommer eingenommen, zurückzuerhalten :c. Graf Wilhelm dagegen erklärt, Herzogrich habe sich in den Besitz von Blamont gesetzt, wiewohl er, der Graf, von seiner Gemahlin Gutta von Neuen-selb^ ^ ^^gen auf Blamont, Hericourt und andere Orte, von Diebold von Nonchastel, dem Großvater der-^ herrührend. Recht habe; deßhalb habe er in Pfandesweise Granges eingenommen, um den Herzog Ulrichuothigen. Recht zu nehmein Sobald dieses geschehen und ihm Blamont zurückgegeben sei, werde er Granges^ ^ zu dessen Hai,den stellen. Nachdem die Boten von Basel und Solothurn aus de» Vorträgen beider"^^nden, daß beide aus dem Testament des berührten Herrn Diebold sel. Ansprüche auf Blamont,^ ttourt und andere Orte zu haben vermeinen, haben sie folgende Vermittlungsvorschläge gemacht, welchek Parteien bedenken mögen : t. Graf Wilhelm soll dein Herzog Ulrich das Schloß Granges wieder zur""d stellen und für allfällige Verbesserungen und Bauten daran nichts fordern. 2. Ebenso soll HerzogNch dem Grafen das Schloß Blamont übergeben. 3. Die Parteien sollen das angefangene Recht fort-ien lassiii und weil etwas Streit darüber waltet, ob Blamont zu Burgund gehöre und darum vor demainent zn Düle gerechtet werden müsse, so schlagen die Boten vor, wer in dem Streit über die andernde>n^ ^ ^ Rechte begriffen sind, obsiegt, soll auch in Betreff Blamonts das Urtheil anerkennen. 4. Da" Herrn von Parmout vor einigen Jahren das Haus Rancye weggenommen worden ist, er aber sichkt, wenn er es verwirkt habe, so wolle er von dem Herzog von Württemberg, als dem Lehnherrn,"in Recht nehmen, so soll die württembergische Botschaft das au ihren Herrn bringen. 5. Da beide Parteien^ er llroße Kosten berechnen, so hat mau diesen Punkt angestellt, in Hoffnung, wenn sie sich über die^ "ptsache vereinen, so werde auch der Kosten- und Entschädigungspunkt keine Schwierigkeit mehr bieten.Rachdem man diese Vorschläge den Parteien zu bedenken gegeben, hat man einen andern Tag angesetztBasel auf Sonntag nach Pfingsten (8. Juni), um ihre Antworten zu vernehmen. Inzwischen soll es^ Hein jetzigen Besitzstand bleiben und sollen die Parteien nichts Feindseliges gegen einander vornehmen.
817.
Glartts. 4 320, 1 5. Mai (Zmstag vor der Vsfart).
StiftSarcliiv St. Gallen.
^"udammann und Rath zu Glarus nebst zivei Boten von Schwyz, zur Entscheidung eines Streitesdem Abt von St. Gallen und denen von Lichtensteig einerseits, der Gemeinde Sidwald anderseits,de,, ^"rktsachen versammelt, notifiziren den durch die Abgeordneten von Sidwald erklärten Abstand vonRechtsstreit und geben dem Voten des Abts darüber einen besiegelten Abschied.
«18.
!zs u e er u. 4320, 23. Mai (Mittwoch vor Psiugftrn).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 8. «lg. Archive Solothurn, Schaffhainc».
^ Zürich hat auf diesen Tag geschrieben, römisch kais. Majestät habe die Pension hinter den dortigen^'ckelmeister gelegt, jedes Ort niöge die seinige in Empfang nehmen und die Quittung schicken. Es wird