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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Mai 1520.

erklärten die burgundischen Boten, ihre Herrin halte für unbillig, daß die Eidgenossen auf ihrer Forderungbeharren, da ihnen doch nachgewiesen worden sei, daß die 200 Franken von dem in Burgund gelegein'»Schlosse Bannes herrühren, die übrigen 100 Franken etlicher zu Morteau gelegener Weidgänge wege»bezahlt werden, wovon der von Cleron jährlich 50 Franken habe und etliche Jahrzeitstiftungen im Gottes-Haus zu Morteau angewiesen seien. Um den Span gütlich auszumachen, anerbieten die Burgundischen de»Eidgenossen wie voriges Jahr eine Abfindungssumme von 500 rheinischen Gulden. Das wollten die Bote»der Eidgenossen nicht annehmen, sondern beharrten auf rechtlichen Entscheid. Die Burgunder erklärte»hierauf bis auf achthundert rheinische Gulden gehen zu können, um des Schirmgelds und der Weidgüng»wegen unangefochten zu bleiben. Die Eidgenossen aber forderten 1200 Gulden rheinisch auf Hintersichbringe»an ihre Obern. Die Burgunder erklärten, sie haben nicht weiter Vollmacht als für 800 rheinische Gulde»,wollen sich aber ihrer Frau mächtigen bis auf 1000 rheinische Gulden. Nach gepflogener Berathung Hab»»die Boten der Eidgenossen sich dazu verstanden, diesen Antrag an ihre Obern zu bringen, in drei Woche»werde man die Antwort nach Dole schreiben. Erfolgt die Zusage nicht, so sollen die gemachten Anerbiete»keiner Partei schaden, erfolgt sie, so sollen die Burgunder innert der nächsten 6 Wochen das Geld erlege»und dann einen Schein erhalten, daß man sie um die Sache nicht weiter ansprechen wolle. Auch sötte»Leute verordnet werden, um die beidseitigen Herrschaftsgränzen auszumarchen. ,1. Dem Bischof von Baßtwird wegen des Lehens der Herrschaft Valendis ein Tag nach Baden angesetzt, derselbe soll mit sei»»»Zugesetzten auf der Jahrrechnuug erscheinen, das soll ihm der Bote von Basel verkünden. Desgleichender Bote von Zürich Herrn Fritz Jacob von Anwyl und der Bote von Freiburg den Venner von Romont alsunsere Schiedleute benachrichtigen. Da die X Orte die beiden Städte Bern und Freiburg aufgefordollhaben, zwischen den Herrschaften Grandson und Neuenburg zu marchen, haben diese geantwortet, sie werde»dazu Hand bieten, sobald ihnen der bei der Einnahme versprochene Bestätigungsbrief für ihre alten Brauch»und Gerechtigkeiten aufgerichtet sei. Das haben die X Orte heimzubringen genommen, t. Da die Gemeintvon Neuenburg viel heimliche Versammlungen gegen den Rath gehalten und demselben viel Unruhe gemachtselbst wider den Wortlaut ihrer Freiheiten ihm in seine Competenz geredet hat, so soll man heimbringen,man dafür der Gemeinde eine Buße auflegen wolle oder nicht. K. Da unsere Herren voriges Jahr de>»gemeinen Volk in der Grafschaft Neuenburg zum Besten einen Frieden geboten haben, wie der zu Ber»aufgesetzt ist, so vermeinen nun die in der Stadt Neuenbürg, sie haben eine Freiheit, worin alle Büß»»geregelt seien, von Tröstung stehe nichts darin; wenn man sie mit neuen Bußen beschweren wolle, soman es nicht ohne Zustimmung der Gemeinde thnn. Darauf soll man nächstes Jahr Antwort bringen.

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Tolothnru. 1 8. Mai (Dienstag vor ?nnxrni!iij.

Staatsarchiv Lnccr» : Allgemeine Abschiede, .1. 42.

»». Herzog Ulrich von Württemberg ist durch seine Botschaft, Graf Wilhelm zu Fürstenberg in eig»»»Person vor den Boten der beiden Städte Basel und Solothurn erschienen, beide haben den zwischen ihn»»waltenden Span wegen der Schlösser Blamont und Granges erörtert, welcher Span meistens aus de>»Testament des verstorbenen Herrn Diebold von Nonchastel, Marschalls in Burgund, entspringt, kraft desft»der Herzog mit den Herren von Montagny und Belvoir jene Schlösser in Anspruch nimmt, die letztern ausgekauß