Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
1231
Einzelbild herunterladen
 

April 1520.

1231

die er stets zu uns gehalten, ihn in dieselbe einschließen. Dazu ist Jedermann gutwillig. «I. Mühlhansendringt an, es sei von kaiserlicher Majestät aufgefordert, den Reichstag zu Worms zu besuchen und erwarte"un unsere Weisung, ob es dieses thun soll oder nicht. Da Niemand hierüber Befehl hatte, so wird dieAnfrage zur Beantwortung auf dem nächsten Tag in den Abschied genommen. «. Nothweil schreibt, eshaben in seiner Gegend Rüstungen statt, man wisse nicht gegen wen. Darauf wird geantwortet: Nothweilsoll sich näher erkundigen und ans den nächsten Tag berichten, ll'. In Betreff von Mendris und Balernahat man auf diesem Tag sich abermals mit dem französischen Boten, Herrn von Lameth, unterredet und dieserhat uns die Wahl zwischen drei Vorschlägen gelassen: Erstens dem angefangenen Nechtsverfahren seinenFortgang zu lassen, nur einen neuen unparteiischen Obmann zu wählen; zweitens, wenn wir Eidgenossenabstehen wollen, so erbiete sich der König uns jährlich dreimal so viel zu geben, als beide Plätze Nutzenertragen; drittens wolle der König uns ein für allemal eine entsprechende Summe für den Verzicht ansunsere daherigen Ansprüche geben. Diese Vorschläge will man heimbringen bis zum nächsten Tag, anderseitssoll auch der Herr von Lameth nochmals den König um gütlichen Abstand ersuchen. Sofern daraus nichtswerde, so wolle man dann über die Wahl eines unparteiischen Obmanns reden, aus Waadt oder St. Gallenoder den Herrn von Sax oder Herrn Ludwig von Helmstorf. x. Man hat den französischen Boten umseine Verwendung ersticht, damit der König den Bischof von Lodi und dessen Verwandtschaft wieder in ihre^üter einsetze und sie nach Hause kommen lasse. I». Jeder Bote kennt das Anbringen des Landvogts von^hurgau, betreffend das Lehen zu Dießenhofen, i. Auf Begehren der französischen Botschaft wird ausSonntag Jubilate nächsthin wieder ein Tag nach Lucern gesetzt, den jedes Ort mit zwei Boten und Voll-wacht, in Sachen der Vereinung abschließliche Antwort zu geben, beschicken soll.

8t4

L u c e r n. 26. April (Donstag vor .üüiilvtol,

Staatsarchiv Lnccr»! Allgemcmc Abschiede, .1. 4V. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 8. WZ.

Archive Solothurn, Schaffhausc».

a,. Graf Sigmund von Lupfen hat sich wiederholt beklagt, daß etliche ans Zürcher Gebiet und ausber Grafschaft Baden ihm freventlich in seinem Gebiete Wildpret schießen, was ihm unleidlich sei. Antwort:Wir haben daran kein Gefallen und wenn solchen Frevlern etwas begegnete, so würden wir uns ihrer nicht"»lieh,neu. Jedermann soll zudem ans die Seinen Acht haben, sie warnen und im Uebertretungsfall strafen,Hans Wernli, der alte Landweibel im Thurgau, welcher des württembergischen Kriegs wegen gestraftworden ist, 50 Gl. Buße bezahlt hat und dazu von seinem Amt abgesetzt worden ist, bittet, man möchteHm das Antt wieder geben und verspricht, wohl zu dienen und sich in Zuknifft solchen Geläufs zu enthalten,Lucern hat ihm seine Stimme gegeben, die andern Boten hatten diesmal keine Vollmacht, weßhalb die Sacheuuf dem nächsten Tag wieder zur Sprache kommen soll. v. Jeder Bote kennt das Schreiben des Bischofsvon Constanz, welcher die hohen und Niedern Gerichte zu Hallau in Anspruch nimmt und die Rechte daselbstuuszuüben begehrt, die ihm und seinem Stift seit undenklichen Zeiten zugestanden. Da aber die Hallauer"uf Tagen mehrere Beschwerden angebracht haben und ihrer steten Anhänglichkeit an die Eidgenossen wegensehr gerühmt werden, so ist der Handel auf letzten Tag zu Baden auf die Jahrrechnnng verschoben worden,bamit beide Theile da gegen einander verhört werden mögen, «l. Es wurde angezogen, daß bisweilen ,,