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April 1520.
böse Pfaffen, Ketzer, Diebe u. dergl. nach Constanz gefertigt, da aber wieder in Freiheit gesetzt werdenund in benachbarten Orten zu schwerem Aergerniß des gemeinen Mannes ihr priesterliches Amt ausüben.Man soll daher auf dem Tag zu Baden sich mit dem Bischof dahin zu vereinen suchen, „Werbung anbäpstl. Ht. zethund, damit sin gnad Mich Pfaffen vnd schelmen, so Im die zu Händen komendt, abwegrichten vnd degradieren möge." v. Auf dem nächsten Tag soll man Antwort geben, wie man der armenKriegsleute und Bettler, welche die Unfern in Städten und auf dem Land so sehr belästigen, los werdenmöge. I. Da nun bereits ein Jahr über die fünfjährige Zeit hinaus verflossen ist, nach deren Abfluß deinHerkommen zufolge jeweilen die Bünde beschworen werden, so wird festgesetzt, daß auf St. Ulrichstag nächsthinin allen Orten die Boten behufs der Bundesbeschwörnng eintreffen sollen. K. Der Dolmetsch zu Lauiserscheint und bewirbt sich um das Schreiberamt zu Luggarus. Da aber Niemand Gewalt hatte, dieses Amtzu verleihen, so soll man den Gegenstand heimbringen und auf dem nächste» Tag behandeln. I». Die Botenrömisch und hispanisch königlicher Majestät haben abermals von den Orten, die hievor zu Basel nicht zugesagt,Ausschub jeder Verbindung bis Johannis begehrt. Hieraus haben die Orte, welche bisher zugesagt, es dabeibleiben lassen, die übrigen haben ihre Erklärung wiederholt, sie wollen ihre Hand offen behalten, i. Der fran-zösischen Vereinung wegen haben die Boten, welche dazu Vollmacht hatten, mit der königlichen Botschaft unter-handelt und Artikel aufgesetzt, von denen jedem Boten eine Abschrift gegeben wurde; doch sind dieselbennur auf Hintersichbringen und jedes Ortes Entschließung unvorgreiflich. Darauf ist ein anderer Tag angesetztnach Lucern auf Sonntag nach der Auffahrt (20. Mai). Ii. Der Herzog von Württemberg hat unsgenreinen Eidgenossen auf diesem Tage zum Höchsten gedankt für die Freundschaft und Gutthat, die wirihm bisher erwiesen und sich auch für die Zukunft uns empfohlen. I. Jedermann kennt die Reden, dieallenthalben über den Cardinal von Sitten geführt werden, „wie derselb mengerley reden, schriften virdpractiken zu großem Nachteil vnser Eidgnoschaft übe vird gebruche", weßhalb Bern und Lucern, die esbesonders berührt, Boten nach Zürich gesendet haben, um sich genauer darüber zu erkundigen. Das solljeder Bote heimbringen und Vollmacht nachsuchen, auf dem nächsten Tag weiter über das zu verhandeln,was sich etwa aus jenen Erkundigungen ergibt, n». Schirmbrief gemeiner Eidgenossen für den GrafeilBorromeo von Arona, ää. Lucern, 27. April.
» fehlt im Berner Exemplar. nach Solothurner Abschied X., Freiburger Abschiedeband 86. 348.Zu i. Siehe den Entwurf im Berner Allg. Eidg. Abschied 8. 381.
„Artikel vnd abrednng Wüschen des allercristenlichsten küngs von Frankrich vnd der Herreil gem.Eidgnoschaft potschaft zu Volziehung einer Vereinung Wüschen vermeltein Herrn küng vnd minen Herrenden Eidgnossen vff ein anbringen widerumb an k. Mt. vnd derselben Herreil der Eidgnossen Herren vndober», dann söllichs von dewedrer parthp augnomen noch verwilligt, sunders allein vff ein hindersich-
bringen beider teilen wie nachvolgt abgeredt":
Es soll ein Bündniß gemacht werden zwischen dem König und den Eidgenossen zu Beschirmung der Staaten,welche der König diesseits und jenseits Gebirgs gegenwärtig besitzt, gegen Jedermann, Niemanden ausgeschlossen,und dieses Bündnis; soll währen die Lebenszeit des Königs hindurch und 10 Jahre nach seinem Tod.
1. Wenn zu diesem Zwecke der König der Eidgenossen Knechte bedarf, so mag er Freiwillige annehmenso viel er bedarf, doch nicht ohne der Obrigkeiten Vorwissen, und deren Hauptleute erwählen. Die Eidgenossensollen ihm solche Hauptleute und Knechte unverhindert zugehen lassen und sie bis zu Ende des Krieges nichtzurückrufen, ausgenommen sie hätten eigenen Krieg.