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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1520.

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Reich komme oder bis auf St. Johannestag, damit Se. Majestät mit ihnen verhandeln möge. Auf diesesBegehren sei ihnen zu Basel geantwortet worden, einige Orte seien geneigt, dem römischen König zu Ehren undGefallen eine solche Zusage zu geben, andere denken zwar nicht daran, gegenwärtig mit Jemanden ein Bündnißzu machen, wollen aber freie Hand behalten. Deßhalb hoffe der König, gemeine Eidgenossen werden seine baldbevorstehende Ankunft erwarten, wo er ihnen dann Anträge machen werde, von denen er hoffe, sie werden ihnenannehmbar sein.

6. Die königlichen Räthe erwarten auch, die Eidgenossen werden als Glieder des Reichs ein Bündniß mitdem römischen König allen andern vorziehen, zumal er als Erzherzog von Oesterreich schon mit ihnen in einerErbeinung stehe und sich erbiete, sie bei ihren Freiheiten nach Vermögen zu schirmen.

7. Da das Gerücht gehe, es beabsichtigen Einige zu Gunsten des Königs einen Aufbruch gegen das Herzog-thum Mailand, so mögen gemeine Eidgenossen sich versichert halten, daß er keine Knechte wider den Willen derObrigkeiten aufwiegeln werde, wie seine Räthe das bereits früher zugesagt haben. Was dießfalls geschehen, seivon andern Leuten ausgegangen und wider Wissen und Willen des Königs und seiner Statthalter und Räthegeschehen. Solche von französischen Agenten ausgehende Verdächtigungen gegen königliche Majestät oder derenRäthe weisen sie aufs Entschiedenste zurück und vertrösten sich der Erklärung der Eidgenossen, daß sie desjenigenTheiles Feinde sein werden, der Knechte in der Eidgenossenschaft wider der Obrigkeiten Willen und Zulassungaufwiegle und hinwegführe.

8. Endlich gelange an die königlichen Räthe, daß sich die Eidgenossen über einige unziemliche Redenbeschweren, die gebraucht worden seien. Von solchen Reden haben sie keine Kenntniß und es sei ihnen leid, wennsolche geführt worden seien. Sie haben auch das an das Regiment zu Innsbruck verkündet, welches darauf inallen österreichischen Landen scharfe Mandate habe ausgehen lassen, um alle unziemlichen Reden abzustellen undmit schwerer Strafe zu bedrohen. Die Räthe erneuern auch das Begehren, man möchte ihnen die Thüter anzeigen,damit sie dafür sorgen können, daß dieselben betreffenden Orts bestraft werden.Actum Lucern am Mittwuchden sibenden Tag Monats Martij anno ck. im zwainzigisten."

Zu i» Siehe die Verantwortung des Herzogs von Württemberg auf dem Tag zu Lucern nach Reminiscereini Berncr Abschied 3. 693697.

8tt

Basel, l Z2O, 18. März (»ff iwtnrs).

Archiv Schaffhauscn.

In Betreff der Spänne zwischen dein Bischof und Stift zu Basel einerseits und der Stadt Baselanderseits über Schloß und Herrschaft Pfeffingen haben die Boten von Zürich, Lucern, Uri, Schwyz, Unter-waiden und Schaffhausen im Namen gemeiner Eidgenossen nach Inhalt des Abschieds von Zürich aufReminiscere abhin die Parteien vor sich genommen und angehört, auch getrachtet sie zu vereinet!, aberalle Vermittluugsvorschläge wurden von Rath und Gemeinde zu Basel verworfen, daher hat man dieseermahnt, sich in ein gebührliches Recht zu schicken, die Sache nicht zu verziehen und nichts mit Gewaltvorzunehmen. Ludwig von Meßbach, als Vater des neuerwählten Bischofs, auch die Stadt Bern habenRlles angewendet, um eine freundliche Beilegung der Sache zu erzielen. Solothuru behauptete init Berufungauf eine Urkunde der Herren von Thierstein, auf die Herrschaften Thierstein, Pfeffingen, Angerstein undLützel besseres Recht als jeder Andere zu haben. Darauf wurde geantwortet, daß die Boten dieses Tageshierüber zu handeln keinen Auftrag haben, sondern nur den Span zwischen dein Bischof und der Stadt