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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1520.

lassen, v. Auf diesem Tag sind erschienen Langfelix von Baden und Hans Müller von Mehlsecken undhaben alte Ansprachen an den König von Frankreich erhoben, welche, wie sie glauben, erlaufen seien, eheund bevor König Ludwig selig die gemeine Bezahlung gethan habe, um welche quittirt ist. Jeder Bote sollheimbringen, ob man nicht diese und andere alte Ansprachen abweisen wolle, denn sonst möchte man solcherAnsprecher auf Tagen nie los werden. . Meister Heinrich Spring in Klee von Unterwalden berichtet,der Schreiber zu Lauis wolle sein Amt aufgeben, er, auch ein Eidgenosse und dazu befähigt, bitte, wirwollen ihm diesen Dienst zukommen lassen. Da aber Niemand dießfällige Vollmachten hatte, wurde derGegenstand auf den nächsten Tag verschoben, x. Um über den französischen Handel und andere in diesemAbschied bemerkte Punkte weiter zu verhandeln, wird Tag nach Lucern angesetzt auf den Sonntag Quasi-modogeniti (15. April).

8, « fehlen im Berner Abschied.

Zu ». Augsburg, 1520. Montags nach Jnvocavit (27. Februar).

Römisch und hispanisch königlicher Majestät, auch der Churfürsten, Fürsten und anderer Stände des schwä-bischen Bundes Botschaften, Hauptleute und Räthe schreiben an gemeine Eidgenossenjetz zu Lucern versamlet:"

Ihre Gesandten, die sie vergangner Tage bei den Eidgenossen zu Lucern gehabt, berichten ihnen, was beiden Eidgenossen in Betreff gemeiner Stände des Bundes auf der einen, Herzog Ulrichs von Württemberg auf derandern Seite verhandelt worden sei. Unter Anderm hätten die Eidgenossen ihnen gesagt, ihre erste Werbungsei mit dem jüngsten Anbringen nicht gleichförmig, denn laut jener sollte das Herzogthum Herzog Ulrichs Kindernbleiben u. s. w. Nun werde sich aber nirgends finden, daß sie das zugesagt hätten. Wohl haben sie bei der erstenEroberung auf Bitte der Eidgenossen zu Baden, einzig ihnen zu Ehren und zu Lieb und aus keiner Verpflich-tung sich mit Herzog Christophs Anwälten in Unterhandlung eingelassen und ihm das Land, das er aber wegenallzu starker Verschuldung nicht behalten konnte, zustellen wollen. Nachdem aber Herzog Ulrich durch Verräthereieinen Theil des Landes wieder eingenommen und den Bund zu einem zweiten Kriegszug genöthigt, habe dieserdas Land in des Königs Hand gestellt u. s. w. Ferner haben die Gesandten Kenntniß genommen von einerschriftlichen Verantwortung Herzog Ulrichs, welche jedoch seine Gewaltthat gegenüber der Reichsstadt Reutlingenin keiner Weise rechtfertige. Die Eidgenossen wollen daher das nicht mißfällig aufnehmen und sich nicht widerden Bund aufbringen lassen, indem derselbe das Land Württemberg, das mit eigener Einwilligung im Bundbehalten worden sei, nicht verlassen könnte. Der Bund und das Land Württemberg seien stets zu guter Nach-barschaft geneigt u. s. w.

Zu «. Römisch und hispanisch königlicher Majestät Räthe und Gesandten Vortrag auf dem Tagzu Lucern auf Remiuiscere 1520.

1. Die genannten Räthe und Gesandten haben den von gemeinen Eidgenossen jüngst hievor auf dem Tagzu Lucern empfangenen Abschied den königlichen Statthaltern und Räthen des obersten Regiments aller öster-reichischen Lande, die zu Augsburg versammelt waren, zugeschickt und darauf Befehl erhalten, wieder auf diesemTag zu erscheinen, mit folgendem Auftrag:

2. Gruß.

3. Begehren einer freundlichen Antwort auf den letzten Vortrag.

4. Verlangen wie auf letztem Tag, daß gemeine Eidgenossen auf den Antrag des Königs von Frankreichzu einer Vereinung nicht eintreten und keinen Volksaufbruch zu dessen Gunsten gestatten.

5. Nachdem gemeine Eidgenossen auf das nach dem Tod des Kaisers nebst Erneuerung der Erbeinung vonSeite des römischen und hispanischen Königs an sie gestellte Ansinnen für eine nähere Verbindung noch keineAntwort gegeben, so möchten sie doch mit Niemanden ein Bündniß machen, bevor der römische König in das