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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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1226
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122«? März 1520.

und daselbst i» unser aller Namen die Rechnung abnehmen. Der Vogt von Sargans soll den Abt vorhervon der Tagansetzuug benachrichtigen. I». Unsere Eidgenossen von Bern haben auf diesem Tag angebracht/sie haben nach dem Tod ihres Bürgers Gunthelm, des Wirths zum Schlüssel, einen Brief vom Herr»Cardinal hinter ihm gefunden, welcher sie merklich beschwere, besonders da anzunehmen sei, daß ähnliche Brieseallenthalben hin in unsere Eidgenossenschaft geschrieben worden seien, was leicht Unruhe erregen möchte. Sieglauben, daß Einer, der solche Practiken treibe,nutzlicher von vns dann bp vns were". Darauf wirdbeschlossen, jedem Ort eine Copie des genannten Briefs zu geben, damit jedes darüber bis zum nächste»Tag berathe,ob vns sölich practiken und schriben in vnser Eidgnoschaft nutz oder schad sin mögen vnd sichvsf nächsten tag entschließen, ob man söllich schriber vnd practizierer sürerhin in vnser eidgnosschaft lide»vnd dulden wölle oder nit." Z. In dem Span zwischen dem Cardinal von Sitten und dessen Brüder»einerseits und der Landschaft Wallis anderseits ist des Cardinals Votschaft erschienen und hat abermalswie auf frühern Tagen gebeten, den Cardinal bei seinen erlangten Rechten und seine Brüder bei dein Z»Thun ergangenen Urtheil zu schützen und zu schirmen. Von der Landschaft Wallis ist ein Schreiben gekomme»saunnt einem ihr aus Rom von ihren Boten zugekommenen Missiv, des Inhalts, päpstliche Heiligkeit habeihr Gemüth geändert und gemildert und in kurzer Zeit werden die Boten mit einem endlichen Urtheil u»bgutem freundlichen Bescheid heimkehren. Die Landschaft Wallis schreibt auch, die Klage der Briider desCardinals wegen Nichtbeobachtung des Urtheils von Thun sei unbegründet, man begehre nichts anderes alsdem Urtheil stattzuthun, doch mit dem Vorbehalt, der darin begriffen sei. Sie bittet auch, wir wollen siefür empfohlen halten und unsere Hand nicht von ihr abziehen; sobald die Boten aus Rom zurück seiewwolle sie ferner berichten. Darauf hat man des Cardinals Handel dermalenganz vnd gar in rnw angestelt"/dagegen seiner Brüder wegen denen von Wallis empfohlen, dem Urtheil von Thun nachzuleben, wie sieversichern thun zu wollen. Ii.. In dem Handel zwischen dem Bischof von Basel und denen von Solothur»sollen die acht Orte, wie schon festgesetzt ist, ihre Boten unfehlbar auf den Sonntag Quasimodogeniti (15. April)zu Aarau haben, da der Bischof erklärt hat, diesen Tag besuchen zu wollen. I. Unsere Bundesgenossen vo»Bünden solleir bis auf deu nächsten Tag sich erklären, ob sie die drei Plätze, welche sie eingenommen habe»/dem König von Frankreich nach seinem Begehren wieder geben oder nach Laut der Capitel mit ihm darüberrechteil wollen. »». Der Köllig von Frankreich beklagt sich über den Mißbrauch der den Eidgenossen imHerzogthum Mailand zustehenden Zollfreiheit, indem einige Güter unter dem Vorwand, sie selbst zu ge-brauchen, außer die Eidgenossenschaft als Kaufmannswaare vertreiben, andere fremde Güter aus dein Herzog-thum begleiten unter der Vorgabe, es seien ihre eigenen u. s. f., was alles ihm an seinen Zöllen merkliche»Abbruch bringe. Darüber wird erkennt, die Amtleute ennent dein Berg sollen allenthalben solchen Unterschleifernstlich verbieteil und Jeden, der darauf betroffen würde, an Leib und Gut strafen, u. Die Boten desschwäbischen Bundes sind auf diesem Tag nicht persönlich erschienen, haben aber ein Schreiben geschickt/worausein jetlicher verstendiger wol abmerken mag, wie si je lenger je mer den ersten Handlungen vndzusagen sich verrerent vnd witrent", was uns zu merklicher Beschwerde gereicht, da der Fürst von Württembergdadurch verkürzt wird. In Abwesenheit der Boteil des Bundes hat man sich gegen die Botschaft des römische»Königs darüber ausgesprochen, und von ihr begehrt, an den römischen König zu bringen, er möchte einEinsehen thun, damit der Herzog wieder zu seinen Landen und Leuten komme und nicht also rechtlosgelassen werde. Die königlichen Voten erbitten sich den Auftrag in Schrift, dann wollen sie ihn mit ihrerEmpfehlung an den König gelangen lassen. «. Die Botschaft des römischen Königs hat auf diesem Tag