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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1520.

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Streitsache zwischen ihnen und dem Cardinal sei trotz ihrer Rechtbote durch diesen an den römischen Hof gezogen,woselbst um Nebensachen bereits ein Urtheil ergangen sei. Um den Stand der Hauptsache zu erkunden, haben sieeine Botschaft nach Rom geschickt und erwarten nun deren Bericht, können aber bei diesem Stand der Dinge denTag zu Lucern nicht besuchen, erbitten sich jedoch den Abschied desselben. Staatsarchiv Zürich.

Zu t. Den Vortrag Herzog Ulrichs siehe im Berner Allg. Eidg. Abschied 8. 655662:Fürtrag denmin gnediger Herr, Herzog Vlrich zu Wirtemberg, vor den Ratsbotten gemeiner Eydgnossen off Samstag nachAppolonia anno xx°- zu Lucern selbs muntlich gethan hat." Widerlegung der obigen Schriften.

8R«.

^ucern. 5. März (Montag nach Usminwvvrs).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, .7. 74. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 8.

Archive Solothnrn, Schaffhausen.

Der Provinzial des Augustiner-Ordens klagt, ein Edelmann, genannt Heinrich von Tann, gesessenunter den Pfalzgrafen, habe dem ganzen Orden Feindschaft angesagt, bereits einige Glieder desselben getödtet,andere verstümmelt und drohe, alle, die in seine Hände fallen, so zn behandeln, auch ihre Gotteshäuser mitRaub und Brand zu schädigen. Da man diese Klage der Botschaft des römischen Königs mitgetheilt, hatdiese einfach geantwortet, es sei ihr leid und mißfällig, sie habe aber hierüber keinen Auftrag, man möge esdem Pfalzgrafen anzeigen, welcher ein Vicar des Reichs sei und unter dem auch der Edelmann sitze. Deßhalbist ab diesem Tag sowohl dein Pfalzgrafen als mich den kölliglichen Regenten im obern und nieder» Elsaßgeschrieben worden. ?». Uri beschwert sich abermals wegen der Münze,denn in Bleiland habe man dieselbemünz abgesetzt vnd dem Gold vffgesetzt", was unleidlich sei. Man soll rathschlagen, wie Abhülfe zn schaffeniei. v. Die von Hallau klagen wegen einem Hülssgeld, welches ihnen der Bischof von Constanz an denRomzug auferlegt habe, der von kaiserlicher Majestät vor einigen Jahren beschlossen aber nicht vollstrecktworden sei. Deßhalb und ans andern Ursachen glauben sie nichts schuldig zu sein; der Bischof habeüber mit dem Kammergericht zu Rothweil gegen sie procedirt lind sie in dessen Acht gebracht. Es wirdhierauf dem Bischof geschrieben, er möchte von solchem abstehen oder doch die Sache ruhen lassen bis aufbie Jahrrechnung zu Baden, da wolle man dann beide Theile anhören und in der Sache handeln. Auchdarüber werden dein Bischof Vorstellungen gemacht, daß er einige von Hallau des württembergischen Zugswegeil härter gestraft hat, als wir die Uusrigen. «K. Die Anbringen des Vogts von Neuenbürg, derBeschwerden des gemeinen Mannes hinsichtlich der Metzg, der Backösen und Mühlen, sowie etlicher Ver-bote und der Tagansetzung wegen, zwischen uns lind derFrow Margret" (Erzherzogin Margarethas betreffenddie von Morteau, sollen sämmtlich von den Boten, die am 1. Mai auf die Jahrrechnnng nach Neuenbürggehen, behandelt werden. «. Bern, Lucern und Schwyz sollen auf den Sonntag Mittefasten (18. März)ihre Boten zn Leuggern haben, lim die Anstände zwischen den Grafschaften Baden und Schenkenberg zuerledigen, t. Bezüglich der Beschwerden des Vogts und der Söldner zn Luggarus, betreffend ihrenSold, ist auf diesem Tage endlich festgesetzt worden, daß jedes Ort die Seinen bezahlen soll, wie es sichbarüber mit ihnen vereinigen mag, doch sollen stets redliche und tüchtige Leute hingeschickt werden. K. Zuhör Rechnungsablage des Abts von Pfäfers sollen Zürich und Glarus ihre Botschaft schicken nebst demWtzigen Laiidvogt im Oberland. Sie sollen auf den Sonntag Misericordia (22. April) zn Pfäfers eintreffen

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