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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1520.

Vortrag der Boten des schwäbischen Bunds und römisch hispanischer königlicher Majestät:

1. Auf Mittwoch vor Simonis und Judä letzthin haben die Boten gemeiner Eidgenossen auf dem Tag zuZürich an die Gesandten des schwäbischen Bundes begehrt, man möchte ihnen die Vermittlung des Kriegszwischen dem Bund und Herzog Ulrich von Württemberg anvertrauen. Darauf haben die Eidgenossen vom Tagzu Solothurn an St. Catharinenabend den Ständen des schwäbischen Bunds die Klagen Herzog Ulrichs mitge-theilt. Hierauf haben die Letztern an gemeiner Eidgenossen Boten zu Lucern geschrieben, aus welchen Ursachensie gedrungen worden, sich gegen Herzog Ulrich zur Wehr zu stellen und das Land Württemberg einzunehmenmit gleichzeitigem gebürlichen Nechtbieten an Herzog Ulrich. Dieser Brief datirt Freitag nach Mariä Empfängnistag. Die Landschaft Württemberg hat darauf den Eidgenossen der Länge nach geschrieben, wie ungeschickt HerzogUlrich regiert habe, so daß seine längere Regierung für seine Kinder, das Land, das Reich, auch die Eidgenossenund Andere verderblich geworden wäre. Alle diese Schriften liegen in Händen der Eidgenossen. Da nun HerzogUlrich die Stände des Bundes täglich bei den Eidgenossen verunglimpfe, so haben diese in gemeiner Bundes»Versammlung beschlossen, die Eidgenossen zu bitten, sich durch jenen nicht gegen sie bewegen zu lassen, noch frei-willige Züge zu seinen Gunsten zu gestatten. Eine Antwort auf den Vermittlungsantrag sei bisher aus verschie-denen Ursachen nicht erfolgt. Nun haben Statthalter und Räthe des römischen und hispanischen Königs jüngst dieSache an die Hand genommen und die Stände des Bundes haben betrachtet, daß, falls das Herzogthum nicht in einanderes Wesen gebracht werde, es unmöglich sei, die darauf haftenden Schulden zu zahlen und das Land zertrenntund zerrissen werden möchte, daß, obschon es in Mitte Deutschlands gelegen, darin große Straßenräubereiherrsche, daher haben sie im allgemeinen Interesse sich in Verhandlungen mit königlicher Majestät Statthalterund Rüthen eingelassen, wodurch die Antwort auf den Vermittlungsantrag der Eidgenossen verhindert wordensei. Nach langer Verhandlung haben sich königlicher Majestät Statthalter und Räthe erboten, Herzog UlrichsKinder als Gesippte königlicher Majestät anständig zu unterhalten, gemeinen Eidgenossen Wein- und Kornkaufzuzusichern und das Land Württemberg unter Zusicherung guter Nachbarschaft an die Eidgenossen zu Händendes römischen Königs zu nehmen. Darauf haben die Stände des schwäbischen Bundes das Land, wie sie eserobert, zu Händen königlicher Majestät gestellt und können sich deßhalb in keine gütliche Verhandlung darübermehr einlassen. Uebrigens bleibe das Land Württemberg auch so in Bündniß und Vereinung mit den Eidgenossen.

2. Bestätigung des Obigen durch die Gesandten der römisch königlichen Regentschaft. Sie habe das Landübernommen, damit es unzertrennt bleibe, die Straßenräuberei unterdrückt werde, die Schulden und Zinsebezahlt und daneben Herzog Ulrichs Kinder gehörig unterhalten werden. (Nun werden die Schulden des Landesaufgezählt.) Die Eidgenossen werden daher erkennen, daß königliche Majestät hierin nicht durch Eigennutz bewegtwerde. Zusicherung, daß den Eidgenossen ihre Zinse auf den, Fttrstenthum Württemberg bezahlt werden, daßihnen freier Korn- und Weinkauf bleibe und die Verständnis), Einigung und gute Nachbarschaft, die sie mit dem-selben haben, unverändert fortbestehe. Die seltsamen Verdächtigungen, welche gegen königlicher Majestät Regie-rung dießfalls erhoben werden, seien schon auf dem Tag zu Glarus durch deren Gesandten vr. Jacob Sturz!von Puchheim wiederlegt morden. Die Eidgenossen möchten selben keinen Glauben schenken, sondern gänzlichden freundschaftlichen Versicherungen vertrauen, welche die königlichen Boten schon auf frühern Tagen gegeben.Actum Lueern am 10. Tag Februarii 1520. Staatsarchiv Berni Mg. Eidg. Abschicdc, K. 757.751.

Zu «z. Das Schreiben an den Legaten, (1(1. Lucern 12. Februar, siehe Staatsarchiv Lueern, Allg. Eidg.Abschiede '1'. 06. 5.

Zu r. 1520, 13. Januar vff Hilarii. Brieg. Die Sendboten und Räthe aller sieben Zehnten in Walliszu Brieg versammelt, schreiben unter dem Siegel des Johannes Roten, Alt-Hauptmanns, an gemeine Eidgenossenauf deren Vermittlungsanerbieten und Einladung auf den Tag zu Lucern auf Purifieationis (2. Februar), die