Februar 1520.
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4. Er sei von etlichen Priestern und Klosterfrauen so verklagt, daß die Eidgenossen gegen ihn haben anden Papst schreiben wollen. Er hätte solches um die Eidgenossen nicht verdient, deren treuer Diener er jeweilengewesen und deren Gesandtschaften nach Nom er auf alle Weise gefördert habe. Der Papst sei gemäß den Con-cilien von Constanz und Basel und den lüouooi llata prinoipum rechter Lehenherr aller Pfründen in der ganzenChristenheit, die in seinem Monat fallen, und habe das Recht, sie zu leihen. Nun nehme ihn Wunder, warum denMönchen und Nonnen zu lieb seine gnädigen Herren sich solcher Pfründen annehmen wollen.
5. Wenn er weiter sich unterstehe, in der Eidgenossenschaft Pfründen anzufechten, so werde er bedroht, dieEidgenossen werden dem Papst schreiben, denn sie wollen das von ihm nicht mehr leiden. Darauf bitte er, manmöchte ihm gnädig sein und ihn genießen lassen, was er um seinen Dienst vom Papst erhalte. Er habe auf Bitteder Eidgenossen die Pfründen, welche er vom Papst Julius, dem er acht Jahre lang gedient, erhalten, hingegebenund darauf haben ihm die Eidgenossen selbst an den neuen Papst Empfehlungsbriefe gegeben, daß er ihn zuseinem Diener annehmen und ihm andere Pfründen dafür geben wolle. Die Pfründen, die er vom Papst Juliuserhalten, habe er nach Willen und Gefallen gemeiner Eidgenossen gegeben, zwei, nämlich eine auf dem heiligenBerg bei Winterthur und die Pfarre zu Schwarzenbach seinen Herren von Zürich, die Propstei und eine Chorherren-pfrund zu Zofingen seinen Herren von Bern, eine Chorherrenpfrund zu St. Peter seinen Herren zu Basel, diePfarre zu Freienbach seinen Herren vonSchwyz, die Pfarre zu Glarus seinen Herren von Glarus und denen vonAppenzell ihre Pfarre. Hätte er diese Pfründen nicht also weggegeben, so hätte er wohl zu leben und dem gegen-wärtigen Papst nicht dienen müssen. Man möge also gegen ihn Billigkeit walten lassen, um so mehr, als er jakeine Pfründen anfalle, auf die die Eidgenossen das Patronatrecht oder Privilegien und Freiheiten vom Stuhlzu Nom die Verleihung betreffend haben, sondern nur andere, die Mönchen und Nonnen oder der Geistlichkeitzustehen und wenn sie im päpstlichen Monat ledig fallen, dem Papst zu verleihen gehören und auf die er Rechteerlange für seinen Dienst. Er sei gern erbötig das Gesuch zu fördern, welches gemeine Eidgenossen auf dem TagZU Glarus durch den Legaten Antonius Puccius an Se. Heiligkeit zu richten beschlossen haben, daß künftighin allePfründen, die in der Eidgenossenschaft in päpstlichen Monaten ledig fallen, dem Ort, worin sie liegen, zu verleihe»Zugestanden werden möchten und daß solches mit ihm und seinen beiden Vettern Caspar und Georg Göldli, dieauch Sr. Heiligkeit Diener und Courtisanen seien, begonnen werde, nur möchten die Eidgenossen sich dann fürsie verwenden, daß ihnen etwas Ersatz an Pfründen außer der Eidgenossenschaft gcthan werde. Weiter, da derjetzige Papst vor einiger Zeit gratis» axspavtativs» ausgegeben, habe er auch eine gratis erlangt und eine..colatz" genommen auf den Abt und das Gotteshaus Rheinau. Da nun im ersten Herbstmonat letzthin diePfarre zu Rheinau ledig geworden und er dieselbe kraft seiner gratia angenommen, in demselben Monat die demKloster Magdenau gehörige Pfarre zu Obcrglatt ledig gefallen und er die auch impetrirt und erhalten, der Abtvon Rheinau und die Aebtissin von Magdenau selbe aber an andere Personen verliehen und die Eidgenossen umSchirm gegen ihn angerufen haben, so wolle er den Eidgenossen zu Gefallen diese Personen bei den Pfründenruhig lassen, sofern ihm für seine Mühe und Kosten Ersatz geleistet werde. Ferner habe ihm der Papst einReservat gegeben auf die Propstei zu Zurzach auf den Fall, daß der jetzige Propst, Herr Peter Attenhofer, sterbenwürde. Er habe dafür Brief und Siegel und die Annata oder ersten Früchte der apostolischen Cammer bereitsbezahlt; man möchte ihm also eintretenden Falls diese Propstei ohne Verhinderung zukommen lassen. Für Alleswolle er den Eidgenossen stets ein treuer Diener sein und bitte um schriftliche Antwort auf diese Eingabe.
Zu i». Creditiv für Christoph. Herrn zu Schwarzenberg. Porphyrius Niether von Boksburg zu Bölsberg,Hans Freiburger, Burgermeister zu Ucberlingen, und Lienhard Jung. Stadtammann zu Ulm, <I<I. Augsburg.Montag nach Pauli Bekehrung (30. Januar) 1520. (Staatsarchiv Lucern, ungebundene Abschiede.)