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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1520.

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1520, is. Januar. Barcellona. Carl V. an Zürich: Anerkennung, daß Zürich stets dem Hause OesterreichMgethan gewesen, weßhalb er sich auch dankbar erweisen werde, wenn er in's Reich komme. Er habe vor, mitden Eidgenossen ein engeres Bündniß zu schließen, Zürich möchte den Practiken dagegen entgegen arbeiten.

Originalbrief im Staatsarchiv Zürich.

80N.

^ uce 1' II. 1Z211, 8. Aeliruar (Mittwoch nach ?llriK<Zittioiü» U-wio).

Staatsarchiv Lueern: Allgemeine Abschiede, Zl. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, k.

Archive Solothnrn, Schanhausen.

». Der Zollner von Koblenz klagt, der Abt von Schaffhausen beschwere ihn in Betreff der Güter, die^ bisweilen rheinaufwärts führe, mit Zöllen, die er nicht schuldig zu sein glaube und deßhalb verweigertl" v; jener habe ihm deßhalb ein Verbot aufgelegt, das er bis zu Ermittlung des Rechts aufzuheben bitte.^ ^ate von Schaffhausen soll daher dem Abt daselbst sagen, daß er das Verbot aufhebe und auf denzu Baden, die Jahrrechnung, komme, wenn ihm an der Sache gelegen sei. I». Auch ein Verbot,a der Bischof von Constanz auf die von Güttingen wegen seiner Streitigkeiten mit ihnen über die Gelasse^ Vgt hat, wird aufgehoben, und überhin dem Bischof geschrieben, daß er mit geistlichen Processen deßhalb' " Ziehen und gegen seine Widerpart zu Baden auf der Jahrrechnung erscheinen soll. < . Da angebracht"'vd, der Abt zu Pfäfers halte übel Haus und es sei nun lange dort nicht mehr Rechnung abgenommenworden, so soll aus nächsten Tag festgesetzt werden, wann und durch welche Orte eine Nechnungsabnahme's" Pfäfers stattfinden soll. «I. Der Vogt im Thurgau, Wegmann von Zürich, berichtet, es seien noch"uiner einige Neisläufer da, welche sich mit ihm nicht um die Buße abgefunden haben. Darauf wird erkennt,'v soll die aufgelegten Bußen Niemanden nachlassen, jedoch möge er gegen gute Tröstung solchen, die jetzt'"cht bezahlen können, bis St. Johannestag Aufschub geben; gegen solche, die weder zahlen noch vertrösten"Wien, soll er nach der Landgrafschaft Recht und Brauch procediren. « . Derselbe Landvogt bringt an,^ habe einer dem Federlin, der jüngst zu Frauenfeld Schultheiß geworden, zugeredet, er sei nicht so gut, er Schultheiß sein könne, denn er habe einst gesagt:Vnser Hergott sp zu zitten meister, es were weger,^ tüfel were meister." Blau habe aber erfahren, daß Federlin diese Rede bald nach der mailändischenMacht und aus der Ursache gethan habe, weil damals im Land viele böse Händel vorgegangen seien,von der Eidgenossenschast wenig Glück erwachsen sein mag. Darauf hat mansoliche red lassen ein gutl sin vnd derohalb den gemclten Schultheiß Federli ungestraft vnd vngefecht bliben lassen, dz besser glaubt;^ sol aber der Landvogt mit Im reden, dz er sich hernach meßige." ll'. Bastian Muntprat, der dieverschaff Weinfelden, die Lehen ist, von dem Landvogt empfangen sollte, wollte dasMulenveh" in allem^ Mrgau darin begriffen wissen, der Landvogt aber behauptet, er habe kein Recht dazu. Darauf wird demandvogt befohlen, den genannten Bastian anzuweisen, daß er sofort den Eidgenossen sein vermeintes Recht'achweise und das Lehen empfange, denn wenn er esverjähren" lasse, so werde man das Lehen einziehen.

In Betreff des Erbfalls, betreffend den Faber von Ravensburg, soll der Landvogt mit demselben nach. '"ßgabe der zu Constanz zwischen ihnen erfolgten Abrede übereinkommen. I». Die Zusätzer zu Luggaruslaben einen Boten auf diesen Tag geschickt, nebst einem Brief des Landvogts, um sich über den auf letztemgefaßten Beschluß zu beklagen, wonach der Landvogt sie aus den dortigen Nutzungen bezahlen soll, was