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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1520.

kommt, darüber Vorstellungen zu inachen. I». Die Sache wegen des Testaments des Johann Colla zuMailand, welche neuerdings angezogen worden ist, wird denen von Uri, welche sie am besten kennen,anempfohlen, i. Tagansetzung nach Lucern auf Sonntag nach unserer Frauen Tag zur Lichtmeß (5. Februar)-Ii.. Jeder Bote kennt die Verantwortung der Boten des römischen und hispanischen Königs, von welcherjedem eine Copie gegeben ist. I.Item man hat angesehen von der münz wegen nachdem vnd dann ma»sy vfgesetzt hat: Item die alten, so für 7 Schilling geschlagen sind, sol man für li'/s Schill, nemen, vnddie nüwen, so der Tribulsch für 7 Schill, geschlagen hat, sol man nemen vinb K ß., die alten Roßler s^man für 4 ß. nemen, vßgenomen die so bischofköpf an Hand, 4 hllr. necher denn 4 ß. soll man st) nemen-Vnd ob sürhin aber frömde münz in Weltschland geschlagen wirt vnd die in vnser land kam, sond unserEydgnossen von Lucern die fürderlich vffsetzen, damit nit witter betrug beschech." >»». Man weiß was dievier Waldstätte, die es berührt, in Betreff des Testaments des Trivulzio gehandelt haben, i». Dem Vogtvon Neuenbürg ist auf seine Anfrage geschrieben, er soll unsere Gerechtigkeiten in der Grafschaft Neuenburgerkunden und verzeichnen. Wenn er aber an die Anstöße gegen Bern und Freiburg komme, so soll er esdiesen Städten verkünden und, wenn sich Anstände ergeben, berichten.

» fehlt im Lucerner Exemplar.

Zu ». Copia und Uebersetzung ohne Datum des Creditivs Leos X. für Antonius Puccius, welchen er wegenGeschäften, die seine persönliche Anwesenheit erforderten zurückgerufen hatte, nun aber, zum Bischof von Pistoj»befördert, auf den Wunsch der Eidgenossen als Nuntius wieder zu ihnen sendet «ut von solum in teuix«'rulibus seck iu spiritimlibuL et vestris iustis st llousstis ckssicksriis msrsm Asrsrs possit, vosgus rs ipsu Intel'IiKors valsatis, guautum uodis vlmri st ckilseti Litis--- x>. 15. Staatsarchiv Bern: Allg. Eidg.Abschiede 3. 73?-«Dropositio kasta per Rsusreuckum in vllriLto patrsm st Vominuin D. Xntoniuin?uooium, Lamers apv'stolivs as Lpissopum Distorisussm, Lnnotissimi Domiui nostri ack NaZuillvos Dominos Llvstios oum po-tsstats lsKati a latsrs nuntium In Zsiwrali Dista tülarous oelöbrata.--- ^Lateinisch und deutsch.)! 1. Grusund apostolischen Segen. 2. Erinnerung, daß der Papst gleich nach seiner Thronbesteigung das Bündniß Julius ll.erneuert und alle aus dessen Regierungszeit herrührenden Beschwerden wegen alter Soldansprachen u. s. w. re-gulirt, kurz nachher auch seinen Neffen und die Republik Florenz mit ihnen in Verbindung gebracht, die Pcwsionen bezahlt und Alles gethan habe, um seine Freundschaft für die Eidgenossen an den Tag zu legen. 3. Be-gehren, daß bei allen Verhandlungen und Practiken, die jetzt in der Eidgenossenschaft stattfinden, man das Bünd-niß mit dem Papst als Bürgschaft des Friedens in der Christenheit stets vor Augen halte. 4. Begehren, daß wennneue Bündnisse mit Fürsten und Herren eingegangen werden wollen, man ihm vor deren Abschluß Kenntnis; ge-ben wolle, damit auf das Bundesverhältniß Rücksicht genommen werde. 5. Im Fall der römischen Kirche Gefahrdrohen sollte, erwarte der Papst von den Eidgenossen schleunige und wirksame Hülfe, nicht nur kraft des Bundes,sondern auch kraft ihrer Eigenschaft als Vertheidiger der Kirchenfreiheit. Gegenwärtig sei sie zwar in friedlicher»Stande, es müsse aber auf alle Eventualitäten Bedacht genommen werden; der Papst setze auf die Eidgenosse»alle Hoffnung. Eintretenden Falls werde der Legat kraft seines Amtes an sie gelangen u. s. w.

Staatsarchiv Luzern: Abschiede 18 ff., Berner Abschiedebd. 8. 721. 733.

Zu It. Die Instruction der Boten des römischen und hispanischen Königs siehe im Lucerner Abschiede-band 4. Seite 14. Sie geht dahin : Die Eidgenossen möchten der Rede, der König gedenke nächsten Sommer m>lHeeresmacht nach Italien zu ziehen und Mailand oder gar Italien zu unterwerfen und bei diesem Anlaß auchdie Eidgenossen anzufechten, keinen Glauben schenken, indem der König von den besten Gesinnungen für f^beseelt und geneigt sei, nicht nur die Erbeinung zu erneuern und ihre alten Freiheiten zu bestätigen, sondern sichnoch näher mit ihnen zu verbinden und ihre Freiheiten zu mehren. Siehe auch Berner Abschiedebd. 8. 749.