Januar 1520.
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Testamentsvollstrecker sind der Cardinal von Sitten, Herzog Ludwig von Bar und vier andere Benannte, vondenen zwei im Namen Aller handeln mögen ; die Eidgenossen mögen Jemanden dazu ordnen.
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G 1 aru s. 1320, 9. Januar (Mentag nach der HI. 3 Könige Tag).
Staatsarchiv Lueern: Allgemeine Abschiede, .1. 13. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 8. 743.
Archive Solothnrn, Schafft,ausen.
tt. Da dieser Tag zum Theil der päpstlichen Heiligkeit wegen angesetzt worden ist, so hat man zuerstpäpstlichen Legaten Antonius Puccius, Bischof von Pistoja, angehört. Derselbe hat sein Creditiv vomheiligen Vater vorgelegt und mit vielen freundlichen Worten sein Anbringen schriftlich eingegeben, jedemBoten eine deutsche Copie, für alle gemeinsam eine lateinische Ausfertigung. I». Weiter hat man mit ihmgeredet, daß die für dieses Jahr bereits verfallene Pension nach Inhalt des Bündnisses ohne fernem Verzugdezahlt werden möchte, ebenso wird ihm bemerkt, daß Zahlungen in Münze dem Bündnis; nicht gemäß seienund man fürderhin solche nicht mehr annehmen werde, da die Eidgenossen ihrerseits dem Bündniß in allen^heilen nachgelebt haben. Darauf antwortet der Legat ; Das Geld könne mit Sicherheit nicht änderst alsdurch die Wechselbank von Rom herausgefertigt werden; er werde dafür sorgen, daß es durch Kanfleute,welche nach Lyon oder an; andere solche Orte auf die Märkte und Messen ziehen, nach Laut der Ver-edlung iil gutem Golde ausgerichtet werde. Wenn früher etwas Vorwechsel mit Münze stattgefunden, so seidas ohne sein Wisseil geschehen. «. Nachdem man bei Eröffnung der Befehle eines jeden Boteil gefunden,daß die Orte in Betreff der Courtisanen einhellig sind, wurde mit dem Legateil geredet, damit dieselbenabgestellt lverden und jeder Lehenherr bei seiner Gerechtigkeit bleibe. Darüber verantwortet sich der Legatfolgendermaßen; Die Courtisanen, welche in der Eidgenossenschaft Pfründen anfallen, seieil aus der Eidge-nossenschaft gebürtig, nicht Ausländer; wenn ausländische Courtisaneil in unserer Eidgenossenschaft auftretenlallten, so mögen wir sie gefangen nehmen und sie an Leib und Gut strafen. Da wir in Betreff derCourtisanen, welche aus unserer Eidgenossenschaft gebürtig sind, noch keine lautere Antwort habeil, so habenwir beschlossen, jeder Bote soll das heimbringen, damit man sich berathe, wie wir Eidgenossen gemeinlichoor Beschwerde unserer Courtisanen loswerden und auf nächstem Tag antworten, „wiewol der vorgemeltber Legat hat fürer geantwurt, ob neyßwer wäre, die Pfründen anstellen, die wir zu verlihen hetten, mögenwir das weren, wie vnser Vereynung das zugybt." «N. Jeder Bote weiß, wie uns vom Herrn voll Meziöresund auch von unfern Eidgenossen von Bern schriftlich gemeldet ist, die Rede, daß der Köllig von Frankreichbo»l Herzog von Württemberg mit Geld und Andern; zu helfen versprochen habe, sei unwahr und wir sollen^l)r keinen Glauben schenken, denn der König leiste ihm keinerlei Hülse und gebe ihm keinen Pfenning. » . Dasabermalige Anbringen der vier Städte Bern, Lucern, Freiburg und Solothurn, betreffend ihr Burgrechtwit Neuenburg soll auf nächstem Tag behandelt werden. 5'. Da gemeint wird, es sei nothwendig, einen-llachrichter in die Herrschaften jenseit Gebirgs, nach Lauis oder Luggarus, anzustellen, so soll man sich aufuächstem Tag darüber aussprechen lind Zürich soll sich inzwischen nach einem solchen umsehen. K. Einigeber Nechtsprecher in dem Span gegeil den König von Frankreich wegen Mendristo klagen, der Herr von^autrec, Grandmaitre zu Mailand, verunglimpfe sie in den Briefen, die er auf Tage schickt, dermaßen, daßUe es nicht hinnehmen können. Darauf wird beschlossen, der königlichen Botschaft, wenn sie aus Tage
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