December 1519. 1215»
^>e Beste Baden gehöre. Beschluß: Der Vogt von Baden soll einstweilen das Lehen leihen. Jedermanns^ unbeschadet, andere Ansprachen mögen auf der Jahrrechnung zu Baden geltend gemacht werden.
' Landvogt von Baden meldet, die Herren von Zurzach haben die Niedern Gerichte zu Kadelburg,lenseits des Rheins, an Graf Nudolfen von Sulz, der da die hohen Gerichte besitze, um 420 Gl. verkauft,^ weil die Leute begehren beim Gotteshans zu bleiben und die Eidgenossen der Fähre wegen einiges" ^sse haben, gegen den Verlauf Einsprache erhoben. Die Herren von Zurzach bitten dagegen, den Kauf^ gehen zu lassen, oder die VIII Orte möchten den Kauf selbst nehmen, man wolle ihnen selben um^ Gl. billiger lassen. Da nicht Jedermann Vollmacht hatte, so soll man schriftlich nach Lucern berichten,man das Anerbieten annehmen oder den Kauf vor sich gehen lassen wolle, e. Das Geschäft wegenAtzung des Untervogts und des Schreibers zu Baden bleibt angestellt bis zur Jahrrechnung, «I. Antoniuslccius, der päpstliche Legat, der sich wieder über das Gebirg verfügt hat, begehrt, wir möchten mit ihm zuMo einen Tag leisten. Da man ihm aber schon zu Solothurn gesagt hat, er möge einen Tag verlangen,»i den XIII Orten er wolle, aber nicht außerhalb, so hat man nun den Tag i» seinen Kosten nachlarus gesetzt aus den Tag nach heil. 3 Königen nächsthin. Sechs Orte wollen dem Begehren Schaff-chms um Antheil an Dießenhofen, gestützt ans die vorgelegten Ausweise, entsprechen, Zug und GlarusUtten keine Vollmacht, sie sollen daher ans dem nächsten Tag ihre Antwort geben. I'. Auf diesem Tag" abermals des Cardinals von Sitten Boten und Verordnete erschienen und haben vorgelegt, erstlich ein^ )eil des päpstlichen Nichters zu Rom und dann „ein proceß vnd execntion" mit dem Begehren, den HerrnM'künal dabei zu beschützen und ihn au Verfolgung seiner Rechte nicht zu hindern. Hierauf wird erkannt:" unsere Bundesgenossen von Wallis nächster Tage ihre Landsgemeinde versammeln wollen, ihnen zu. ^^ben, daß sie den Handel, der bisher uns Eidgenossen viele Mühen und Kosten verursacht und den man^ Güte auszutragen keine Arbeit gescheut, besonders weil die Sache der Vertriebenen nun auch zu ThunUnheil beseitigt ist, uns zu gütlicher Verhandlung anvertrauen möchten, in der Hoffnung, wir werden^stlbe auch vom Herrn Cardinal erlangen. In gleichem Sinne wird auch an den Cardinal geschriebensoll mittlerweile „die vffschlahung der Bännen also im Pesten bliben anstan." K-. Nri berichtet, es'^oden unten am langen See einige Schlösser erbaut. Da man nicht wissen kann, ob das in künftigenKotten uns Eidgenossen Nachtheil bringen möchte, beauftragt man Uri und den Grafen von Arona, den man^' unfern Freund hält, nachzuforschen „in was gestalt söllicher Bnw geschehe". >«. Jeder Bote hat eine^^Bift vom Testament des Johann Colla zu Mailand. Man soll darüber sitzen und auf dem Tag zu^us antworten, was man in der Sache thun wolle. ». Der Vorschlag des Vogts von Neuenburg, wieden Amtleuten Korn und Wein zu Geld anschlagen soll, wird nicht angenommen, sondern man will^ de», zu Solothurn gemachten Anschlag bleiben. It. Man soll auch berathen, was man mit dem päpst-Legaten zu Glarus über Abstellung der Beschwerde der fremden und einheimischen Courtisanen redenGlle- glaubt, nach der Vereinung auf deren Abstellung dringen zu könnein I. Cunrad David von^"sol und einige Angehörige Berns aus der Grafschaft Schenkenberg haben Ansprache» an den König von^ttkrerch, sind aber wegen Krankheit und andern genüglichen Ursachen nicht auf dem Tag zu Peterlingenschienen. Es wird beschlossen, sie sollen sich vorderhand ruhig verhalten, wenn demnächst eine französische^sandtschgft anlange, wolle man sich für sie verwenden, »i. In dem Span zwischen Solothurn und dem'^chof von Basel, betreffend das Schloß Thierstein mit Zubehörde, ist ein Tag nach Arau gesetzt ans Hilarii""Ahm (ig. Januar 1520); Bern und Basel sollen in unser aller Namen ihre Botschaft da haben, um in der