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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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1211
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November 1519. 1211

Aach Eröffnung der Instructionen findet sich, daß unsere Herren großes Bedauern über die Vertreibung desH^zogs aus seinem Lande empfinden und bereit sind. Alles zu thun, was ihm zum Besten gereichen möge,^ sei durch Empfehlungsschreiben oder Botschaften ihm nnn wieder zu dem Seinen zu verHelsen; doch zumKriege wolle man es deßhalb nicht kommen lassen, indem wir zu dieser Zeit keinen Krieg haben wollen,^en Churfürsten, Fürsten, Herren und Ständen des Bundes in Schwaben hat man geschrieben, sie möchten^>> Herzog wieder in den Besitz seines Fürstenthums einsetzen und sich gegen ihn des Rechts begnügen vorneugewählten römischen König oder seinem Stellvertreter, dem Pfalzgrafen bei Rhein oder uns Eid-genossen, wo sie lieber wollen. Den Herzog wollen mir vermögen, inzwischen nichts mit Gewalt vorzunehmen,darüber werden die auf St. Andreastag versammelten Stände des schwäbischen Bundes auf den nächstenzu Lucern zu antworten ernstlich ersucht. I. Dem Grafen Heinrich von Thierstein und unfern Eid-genossen von Solothurn, sowie dem Bischof von Basel ist gegen einander Tag gesetzt ans den nächsten TagP Lucern.

Zu I». Der dem Boten von Wallis, Caspar Metzelt, über diese Verhandlung gegebene Neceß ist demSolothurner Abschied als Beilage angehängt.

Zu Der dem Propst zu St. Alban über diese Verhandlung gegebene Receß steht im SolothurnerAbschiedeband IX.

Zu Ii. Das 13 Seiten lange Antwortschreiben der Botschaften, Räthe und Hauptleute des schwäbischenBundes clä. Augsburg Freitag nach Conceptionis Marie (9. December) anno xviiij, liegt in Original bei derSammlung ungebundener Abschiede im Staatsarchiv Lucern. Ebenso eine Anzeige derselben, ää. Augsburg,Montag nach Andres (5. December), das; sie von dem Schreiben der Eidgenossen Kenntniß genommen und durcheigenen Boten darauf antworten wollen.

Einsiedeln. 464 9, 28. November (Montag nach Catherine).

Wegeli» - Mferser Regcstcn, Nr. SO».

Obmannsspruch Caspars von Mülineu von Bern in dein Marchstreit wegen der hohen Gerichte derGrafschaft Sargans, in welchem die von den fünf Orten Zürich, Lucern, Nri, Unterwalden und Zug einerseits^ud die von den zwei Orten Schwyz und Glarus als Besitzern der Herrschaft Windegg andererseits gegebenen''Pützer in ihren Urtheilen zerfallen waren. Die hohen Gerichtsmarchen der Grafschaft Sargans gegenüber^r Herrschaft Windegg werden vom Obmann dem Urtheil der Zusätzer der fünf Orte entsprechend festgesetzt.

«««.

Dl)UU. 4649, 2. December (Freitags nach CiMi-ei!).

Staatsarchiv Liiccrn ! Acten Wallis. Archiv Solothiir».

Boten: Zürich. Felix Weiugartner, oberster Zunftmeister. Bern. Jacob von Wattenwyl, Altschult-^. Lucern. Jacob am Ort. Uri. Martin Regel. Schwyz. Matthias Figlig. Unterwalden. ErniWinkelried. Zug. Heinrich Oelegger. Glarus. Rudolf Schindler. Basel. Hans Graf. Freiburg.aMcob von Wippingen. Solothurn. Urs Stark. Appenzell. Ulrich Jsenhut. Schasfhausen.