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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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November 1519.

beider Theile das angefangene Rechtsverfahren fortsetzen sollen. Der Vermittlungsvorschlag mit dem Statt-halter soll an die Obrigkeiten gebracht werden. «. Der Verbannte von Lauis, welchem auf den Tag zuZürich die Rückkehr erlaubt wurde, ist nach Bericht des dortigen Landvogts so mitMißthaten beladen",daß dieser Bedenken trägt, ihn heimkommen zu lassen. Daher wird dem Laudvogt geschrieben, wenn derbetreffende Verbannte für Leib und Gut hinlängliche Bürgschaft gebe, zum Verhör vor der Eidgenossen Boten,die zur Jahrrechnung kommen, zu erscheinen und ihrenMiordnungen genug zu thun, so soll er ihn heim-kommen lassen, sonst aber nicht. «R. Dem König von Frankreich ist wegen Anton Meyer geschrieben, ermöchte dessen Gegenpartei anhalten, den ergangenen Urtheilen nachzukommen oder auf den zwölften Tag(6. Januar 1520) zu Peterliugen zu erscheinen und nach Maßgabe der Capitel den Handel vor den eidge-nössischen und königlichen Boten rechtlich austragen zu lassen, v. Dem Landvogt von Neuenburg wirdgeschrieben, wenn die Chorherren von Pontereuse nach ihrem Erbieten den Gottesdienst versehen, das erlasseneVerbot aufzuheben. Den beiden Chorherren wird geschrieben, sie sollen den Handel ruhen lassen bis zurJahrrechnung, da werde mau sie weiter anhören und nach Gebühr handeln. Dem genannten Landvogtwird auch besohlen, Korn und Hafer nicht zu verkaufen bis zur Rechnung im Mai. t. lieber den Anzugwegen des Zusatzes zu Luggarus wird, da der Mehrtheil der Boten keinen Befehl hat, auf dem nächstenTag verhandelt werden. K-. Der Propst von St. Alban erscheint mit einein Creditiv vom Herzog vonSavoyen und dankt uns in dessen Namen für unsere Mühe und Arbeit in der Vermittlung des Spans mitFreiburg und für den letzten Abschied, den der Herzog allenthalben werde verkünden lassen, damit Jedermannsich darnach zu halten wisse. Ferner bittet er, daß wir den Herzog, der wegen Geschäften über das Gebirgreiten wolle, und dessen Landschaft für einpfählen halten. Endlich eröffnet er, es haben sechs vom Rathund eben so viele von der Gemeinde zu Genf eine Ordnung gemacht, daß zur Vermeidung von UnruheNiemand, weder Einheimische noch Fremde, ausgenommen allein die Deutschen, die nach Genf kommen, inder Stadt Waffen tragen solle. Er legt auch die Copie eines Briefes des Herzogs an die von Freiburgvor, worin derselbe ihnen freundlich anerbietet, mit ihnen wie vordem nachbarlich zu leben. Darauf habenwir die Boten von Freiburg auch angehört, die uns zu Händen unserer Herreu und Obern auch gedanktund sich erboten haben, beim letzten Abschied zu bleiben und demselben Nachachtung zu verschaffen. Wiewohlunsere Herren allenthalben mit großem Mißfallen aufgenommen haben, daß Freiburg abgeschlagen hat, voruns Recht zu nehmen, so haben wir es dennoch bei seinem Anerbieten und dem letzten Abschied bleibenlassen. Es sollen auch beide Theile die Ihrigen anweisen, sich aller unziemlichen und unnachbarlichen Redenund Werke zu enthalten. Den beiden Theile» wird alles dieses in Abschiedsweise zum Verhalt mitgetheilt.I». Jeder Bote kennt das Anbringen Peters, des Franzosen, daß der König uns die Nutzungen von Mendrisund Balerna alljährlich vergüten oder uns eine Summe dafür bezahlen wolle. Da aber uns vorkommt, essei doch an diesem Handel etwas gelegen und auch Klage über den Mangel eines Nichters an den benanntenOrten geht, so haben wir deßhalb Tag gesetzt nach Lucern auf St. Lucientag (13. December) uächsthin,um in der Sache nach unserer Herren Befehl zu handeln, i. Die Frage, ob die Bußen derer von Badenwegen des Geläufs in den letzten württembergischen Krieg ihnen oder uns zustehen, wird auf die Jahrrechnungverschoben. Inzwischen soll unser Landvogt die Sache ruhen lassen, Dieser Tag ist voruämlich HerzogUlrichs von Württemberg wegen und auch auf dessen Begehren gehalten worden. Wir haben ihm die ausseiner Landschaft gegen ihn ergangene und auf dem Tag zu Basel den Voten, die daselbst waren, mitgetheilteKlage vorgehalten. Darauf hat er durch eine ebenfalls jedem Boten zugestellte Schrift sich verantwortet.