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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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November 1519.

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8VZ.

Äaden. 4 Z4 9, 16. November (Mittwoch nach partim).

Staatsarchiv Vera: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 8. 7l3.

ist angesetzt wegen der Spänne zwischen dem Bischof Hugo von Constanz lind uns,des Betreff der Appellationen, der Friedbrüche und des Jagens in den Niedern Gerichten

Red . ^ ^ ümert unserer hohen Gerichtsbarkeit liegen. Jede Partei sollte auf heute ihre Zugesetzteil,hattet Rathgeber hier haben, um gütlich oder rechtlich über die Sache zu verhandeln, die acht Orte»lit ^ ^ Ihrigen nicht vollzählig da, die von Nnterwalden und Zug fehlten. Daher haben die Anwesendeniin bffchöslichen Boteil verabredet, der Landvogt im Thurgau soll das Jagen lim Arbon und allenthalbHai verbieten, die Bußen von Fehlbaren einziehen und hinter sich behalten bis Austrags dieses

Werl. ^ ^ Dasselbe soll mit den Bußen um Friedbrüche geschehen, die Appellationen dagegen sollen angestelltvers r" ^ Austrag dieses Streits. Wie der Vogt iin Thurgau, so soll auch derjenige zu BadenRechten jeder Partei unbeschadet. I«. Schaffhausen begehrt Antwort, ob man ihmwnlt Briefs bei der Thejlung von Dießenhofen seineil Theil geben wolle oder nicht. Zürich und Bernth»ii^ ^'^rechm, Lucern hat keine Jnstructioil, wird aber sich in gleichem Sinn entscheiden, Uri kann^ ^e Andern, Schwpz stimmt init der Mehrheit, Zug mit der Mehrheit der vier Waldstätte, Glarus^ ^ rechtliche Erörterung. Da die! Antworten ungleich und zwei Orte nicht vertreten waren, fiel^ Gegenstand nochmals in den Abschied bis zum nächsten Tag.

894.

Solothurn. I ,11 9, 21. Z^ovember (Meiitag vor Catherine).

Staatsarchiv ^«cern: Allgemeine Abschiede, I'. 479. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 8. 599.

Archive Solothurn, Schaffhausen.

, N. Auf das Anbringen unserer Eidgenossen von Uri, der Banditen (Verbannten) wegen, die an dememk stch aufhalten, wird mit Peter, dein Franzoseil, geredet und dem König geschrieben, dieselben zu

Uns unr es aus Begehren des Königs auch mit seineil Banditen gehalteil haben. >». Es ist vor

de», Landschaft Wallis erschienen und hat in langer Rede die Beschwerde der Landschaft wegen

Nechttag zu Aelen eröffnet und begehrt, daß der gegen die Brüder des Kardinals, mitd r'! ^ päpstlichem Rechte stehen, nach Thun angesetzte Rechttag abgekündet werde, indem die Landschaftsck, '^ur besuchen könne noch wolle. Dazu bittet er uns dringend, auf ihre Kosten an den Papst zunochmals die durch Herrn Sigmund Dandolo, den päpstlichen Commissar, aufgenommene^ " Ichaft erwogen und mit endlichem Urtheil der Landschaft von dein Handel geholfen werde. DeßgleichenBote einen Mittelweg an, wodurch der Cardinal durch einen Statthalter in die Nutzung derZ üchte des Bisthuins gesetzt werden möchte, welcher Statthalter ihm dieselben auszurichten hätte, doch unterBedingung, daß der Cardinal für seine Person außer Landes bliebe, um Unruhe zu verhüten. Darauf^ eu mir aber den nach Thun gesetzten Rechttag unverändert gelassen, so daß der Eidgenossen Boten daselbst°^rst eine gütliche Ausgleichung versuchen und wenn dieser Versuch unfruchtbar bliebe, nach Anhörung

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