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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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1207
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November 1519. 1207

Johannestag im Sommer nüchsthin. Hierauf hat man nun der Orte Antworten sich gegenseitig er-öffnet. Zürich, Schwyz, Basel und Schaffhansen bleiben bei ihren auf dein Tag zu Zürich gegebenen Erklä-rungen, daß sie den königlichen Commissarien zugesagt haben, bis St. Johannes-Baptistentag nüchsthin mit Nie-waiiden Bündniß, Vereinnng u. s. w. zu inachen, doch unter Vorbehalt, daß während dieser Zeit auch königlicheMajestät vnd ihre Landschaft keine der Eidgenossenschaft nachtheilige Bündnisse schließen. Bern, Nri, Zug,»leiburg, Solothurn und Appenzell erklären, sie seien zur Zeit nicht gesinnt, Bündnisse oder Vereinungenschließen, geben aber dießfalls keine bindenden Zusagen, sondern behalten sich freie Hand. Lucern hatbeschrieben, es wolle keine Zusage geben, noch sich irgendwie verbinden, denn obschon gegenwärtig von keiner'erbung um ein Bündniß die Rede sei, wolle es doch seine Hand offen behalten. Obwalden entschuldigtsein Ausbleiben mit Geschäften und will freie Hand behalten. Nidwalden und Glarus sind nicht erschienenund haben nichts geschrieben. Man hat hierauf den königlichen Commissarien die Antwort des Mehrtheilser Orte eröffnet; diese haben gebeten, man möchte ihnen die Namen der Orte, welche zugesagt und derjenigen,welche sich freie Hand vorbehalten haben, mittheilen. Das hat man aber, da kein einhelliges Mehr sich^sieben, nicht thun wollen, sondern den königlichen Commissarien beide Meinungen nach dem Gebrauch derwgenossen in Abschiedsweise mitgetheilt. Ii». Jeder Bote weiß auch, was die zwölf Städte in Württembergun Namen der ganzen Landschaft auf diesen Tag gemeinen Eidgenossen geschrieben lind wie sie jedem Boten^ue gleichlautende Klageschrift zugestellt haben. Darauf wurde nach Erwägung dieser schweren Sache erkannt,olothurn soll die Klageschrift an gemeine Eidgenossen behändigen und selbe nebst der Antwort des Herzogs"'ff dein nächstens dort zu haltenden Tag zur Verhandlung bringen, e-. Der Cardinal von Sitten istschienen und hat in langer,wohlgeformierter" Rede folgende vier Artikel vorgetragen: 1. Die von Walliseii durch ihre Botschaft an geineine Eidgenossen gelangen lassen, die Pension von päpstlicher Heiligkeitwerde ihnen nicht ausgerichtet, sie verlangen der Eidgenossen Dazwischenkunft, daß sie kraft der Bundbriefe dem Papst dieselbe erhalten. Darauf sage er, der Cardinal, die Eidgenossen seien den Wallisern keinelwche Verwendung schuldig, denn sie seien gegenwärtig noch in dem großen Bann der Kirche und abgeschnitteneGlieder, mit denen alle Gemeinschaft untersagt sei, auch sei der Papst nicht schuldig, ihnen als Ungehorsamen"ud seinen Geboten Widerwärtigen, die Pension zu geben. 2. Dieselben Walliser wollen den Tag zu Thun^uf St. Andree, der ihnen von gemeinen Eidgenossen der Vertriebenen wegen angesetzt sei, nicht besuchen, damitAchcht keinen Fortgang erhalte. Dagegen rufe er, der Cardinal, um Gottes und der Gerechtigkeit Willenw Eidgenossen an, dem angesetzten Tag seinen Fortgang zu geben und Recht zu sprechen. 3. Dieselben^Iliser wollen seine Brüder von diesem Recht ausschließen, vorgebend, sie hangen mit ihnen zu Rom imWcht und Niemand müsse vor zwei Nichtern zu Recht stehen. Diese Vorgabe sei erdichtet und er rufe auchwNn um der Liebe Gottes und der Gerechtigkeit willen uns an, seine Brüder nicht aus dem Rechte drängen^ lassen. 4. Die gleichen Walliser begehren, daß gemeine Eidgenossen oder die mit ihnen verbündeten Orte^wch eine Botschaft oder durch Briefe sich beim Papste um ein Endurtheil zwischen ihnen und dem Cardinalwverben. Damit wollen sie die Meinung verbreiten, es sei noch kein Endurtheil ergangen. Dem sei aberIN es sei bereits ein Endurtheil gesprochen, er sei wieder in sein Bisthum Sitten einzusetzen und der^'dertheil sei in diePön des geistlichen Rechts" nach Inhalt der Bulle, die jährlich am hohen DonstagNoin verlesen wird, verfallen, wie es der Urtheilbrief, den er vorgelegt und publiciren habe lassen,Ausweise. Zu uoch mehreren: Beweise lege er die Deklaration der Anrufung der weltlichen Gewalt vor,er auf das Endurtheil zu Rom weiter erlangt habe, worin dem neugewählten römischen König Carl,